Kündigungsfrist-Rechner
Berechnen Sie, bis wann Ihre Kündigung beim Versorger eingegangen sein muss, und holen Sie sich die Erinnerung direkt in den Kalender.
So wird die Frist berechnet
Eine Frist von drei Monaten „zum Ende der Laufzeit“ bedeutet: Zwischen dem Eingang Ihrer Kündigung beim Versorger und dem Vertragsende müssen volle drei Monate liegen. Der Tag des Eingangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), und die volle Frist muss spätestens mit dem letzten Tag der Laufzeit abgelaufen sein (§ 188 Abs. 2 BGB).
Beispiel: Vertragsende 31. Dezember, Frist drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versorger sein. Geht sie am 1. Oktober ein, verlängert sich der Vertrag.
Wenn der Termin schon verstrichen ist
Dann rechnet der Rechner mit der Verlängerung weiter, die Sie angegeben haben, und zeigt den nächsten möglichen Termin. Das entspricht dem üblichen Fall; manche Verträge sehen nach der Erstlaufzeit kürzere Verlängerungen vor.
Was nicht enthalten ist
- Sonderkündigungsrechte. Bei einer einseitigen Preisänderung dürfen auch Betriebe ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Abweichende Formvorschriften. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag Textform genügen lässt oder Schriftform verlangt.
- Besondere Regeln für Kleinbetriebe bis 10.000 kWh im Jahr, die als Haushaltskunden gelten. Mehr dazu im Ratgeber.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung beim Versorger sein?
Entscheidend ist der Zugang beim Versorger, nicht das Absendedatum. Bei drei Monaten Frist zum 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. September dort eingegangen sein. Schicken Sie sie deshalb mit Puffer ab.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Viele Gewerbeverträge verlängern sich dann automatisch. Um wie lange, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Der Rechner zeigt Ihnen den nächsten Termin, zu dem Sie wieder kündigen können, wenn Sie die Verlängerung angeben.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich wechsle?
Meist nicht. Beim Wechsel über einen Vergleich kündigt in der Regel der neue Anbieter für Sie. Das klappt aber nur, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Den Termin sollten Sie deshalb selbst kennen.