SLP oder RLM? So misst Ihr Netzbetreiber
Ein Wert genügt: Ihr Jahresverbrauch. Der Check zeigt, wie gemessen wird, was das kostet und welche Rechte Sie haben.
Was der Check prüft
| Frage | Grenze | Grundlage |
|---|---|---|
| Lastgangmessung Strom (RLM) | über 100.000 kWh im Jahr | § 55 Abs. 1 MsbG, Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur |
| Lastgangmessung Gas (RLM) | über 1,5 Mio. kWh im Jahr oder über 500 kWh pro Stunde | Festlegung GaBi Gas der Bundesnetzagentur, § 58 MsbG |
| Pflicht für intelligentes Messsystem | über 6.000 kWh Strom im Jahr | § 29 Abs. 1 MsbG |
| Preisobergrenzen Messsystem | 120 bis 220 Euro brutto im Jahr, über 100.000 kWh angemessenes Entgelt | § 30 Abs. 1 MsbG |
| Haushaltskunde | bis 10.000 kWh im Jahr bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung | § 3 Nr. 57 EnWG |
| Konzessionsabgabe Sondervertrag Strom | höchstens 0,11 ct/kWh, in Niederspannung erst über 30.000 kWh und über 30 kW in zwei Monaten | § 2 Abs. 3 und 7 KAV |
Warum die Messart so viel ausmacht
Bei Standardlastprofil (SLP) zählt nur die Jahresmenge. Der Netzbetreiber unterstellt einen typischen Tagesverlauf, etwa G1 für Betriebe, die werktags von 8 bis 18 Uhr arbeiten, oder G5 für Bäckereien mit Backstube. Sie bekommen Standardtarife, die sich online vergleichen lassen.
Bei Lastgangmessung (RLM) wird jede Viertelstunde erfasst. Das Netzentgelt besteht dann aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis für Ihre höchste Last im Jahr (§ 17 StromNEV). Eine einzige Spitze kann die Kosten für ein ganzes Jahr bestimmen. Angebote werden individuell kalkuliert. Mehr dazu im Ratgeber Leistungspreis.
Was nicht enthalten ist
- Abweichende Grenzen einzelner Gasnetzbetreiber.
- Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Netzbetreiber über niedrigere Grenzen bei der Konzessionsabgabe.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen, die ebenfalls eine Pflicht zum Messsystem auslösen können.
Häufige Fragen
Ab wann braucht ein Betrieb einen RLM-Zähler?
Bei Strom ab einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh (§ 55 MsbG). Bei Gas, wenn mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr oder mehr als 500 kWh pro Stunde entnommen werden. Gasnetzbetreiber dürfen davon abweichende Grenzen festlegen.
Ist ein Smart Meter für meinen Betrieb Pflicht?
Bei Strom ab mehr als 6.000 kWh im Jahr ja (§ 29 MsbG). Der Messstellenbetreiber baut es nach und nach ein. Die Kosten sind bis 100.000 kWh gedeckelt, je nach Verbrauch zwischen 120 und 220 Euro brutto im Jahr.
Woher weiß ich, welche Konzessionsabgabe ich zahle?
Sie steht oft auf der Rechnung oder im Preisblatt Ihres Lieferanten. In der Niederspannung gilt der niedrige Satz für Sondervertragskunden von höchstens 0,11 ct/kWh erst, wenn der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt und die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW übersteigt (§ 2 Abs. 7 KAV).