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SLP oder RLM? So misst Ihr Netzbetreiber

Ein Wert genügt: Ihr Jahresverbrauch. Der Check zeigt, wie gemessen wird, was das kostet und welche Rechte Sie haben.

Energieart
kWh

Steht auf der Jahresabrechnung. Unbekannt? Nutzen Sie den Verbrauchsschätzer.

kW

Nur nötig für die Konzessionsabgabe. Steht bei Leistungsmessung auf der Rechnung.

Ihr Ergebnis

Messart

Intelligentes Messsystem

Haushaltskunde nach EnWG

Konzessionsabgabe

Tarife vergleichen

Rechtsstand 31.10.2026. Netzbetreiber können bei Gas abweichende Grenzen festlegen. Ohne Gewähr.

Was der Check prüft

FrageGrenzeGrundlage
Lastgangmessung Strom (RLM)über 100.000 kWh im Jahr§ 55 Abs. 1 MsbG, Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur
Lastgangmessung Gas (RLM)über 1,5 Mio. kWh im Jahr oder über 500 kWh pro StundeFestlegung GaBi Gas der Bundesnetzagentur, § 58 MsbG
Pflicht für intelligentes Messsystemüber 6.000 kWh Strom im Jahr§ 29 Abs. 1 MsbG
Preisobergrenzen Messsystem120 bis 220 Euro brutto im Jahr, über 100.000 kWh angemessenes Entgelt§ 30 Abs. 1 MsbG
Haushaltskundebis 10.000 kWh im Jahr bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung§ 3 Nr. 57 EnWG
Konzessionsabgabe Sondervertrag Stromhöchstens 0,11 ct/kWh, in Niederspannung erst über 30.000 kWh und über 30 kW in zwei Monaten§ 2 Abs. 3 und 7 KAV

Warum die Messart so viel ausmacht

Bei Standardlastprofil (SLP) zählt nur die Jahresmenge. Der Netzbetreiber unterstellt einen typischen Tagesverlauf, etwa G1 für Betriebe, die werktags von 8 bis 18 Uhr arbeiten, oder G5 für Bäckereien mit Backstube. Sie bekommen Standardtarife, die sich online vergleichen lassen.

Bei Lastgangmessung (RLM) wird jede Viertelstunde erfasst. Das Netzentgelt besteht dann aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis für Ihre höchste Last im Jahr (§ 17 StromNEV). Eine einzige Spitze kann die Kosten für ein ganzes Jahr bestimmen. Angebote werden individuell kalkuliert. Mehr dazu im Ratgeber Leistungspreis.

Was nicht enthalten ist

  • Abweichende Grenzen einzelner Gasnetzbetreiber.
  • Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Netzbetreiber über niedrigere Grenzen bei der Konzessionsabgabe.
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen, die ebenfalls eine Pflicht zum Messsystem auslösen können.

Häufige Fragen

Ab wann braucht ein Betrieb einen RLM-Zähler?

Bei Strom ab einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh (§ 55 MsbG). Bei Gas, wenn mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr oder mehr als 500 kWh pro Stunde entnommen werden. Gasnetzbetreiber dürfen davon abweichende Grenzen festlegen.

Ist ein Smart Meter für meinen Betrieb Pflicht?

Bei Strom ab mehr als 6.000 kWh im Jahr ja (§ 29 MsbG). Der Messstellenbetreiber baut es nach und nach ein. Die Kosten sind bis 100.000 kWh gedeckelt, je nach Verbrauch zwischen 120 und 220 Euro brutto im Jahr.

Woher weiß ich, welche Konzessionsabgabe ich zahle?

Sie steht oft auf der Rechnung oder im Preisblatt Ihres Lieferanten. In der Niederspannung gilt der niedrige Satz für Sondervertragskunden von höchstens 0,11 ct/kWh erst, wenn der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt und die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW übersteigt (§ 2 Abs. 7 KAV).