Leistungspreis: Wie Lastspitzen die Stromrechnung treiben
Leistungspreis bei RLM erklärt: Warum eine Viertelstunde Lastspitze ein Jahr kostet, wie Benutzungsstunden wirken und wie Sie Spitzen finden und senken.
Kurz gesagt
- Bei Leistungsmessung besteht das Netzentgelt aus einem Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (§ 17 Abs. 2 StromNEV).
- Maßgeblich für den Leistungspreis ist die Jahreshöchstleistung, also der höchste Viertelstundenwert im Abrechnungsjahr; eine einzige Spitze wirkt damit auf das ganze Jahr.
- In der Niederspannung bis 100.000 kWh ohne Leistungsmessung gibt es keinen Leistungspreis, sondern einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis.
- Benutzungsstunden sind Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung: Je mehr es sind, desto weniger fällt der Leistungspreis je Kilowattstunde ins Gewicht.
- Lastspitzen finden Sie im Lastgang, den Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber anfordern können.
Bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung besteht das Netzentgelt aus einem Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt (kW) und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Der Jahresleistungspreis wird mit der Jahreshöchstleistung multipliziert, also mit der höchsten Leistung, die Ihr Betrieb im Abrechnungsjahr in einer Viertelstunde bezogen hat. Wie hoch der Preis je Kilowatt ist, steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Einen bundeseinheitlichen Wert gibt es nicht.
Was ist der Leistungspreis beim Strom?
Der Leistungspreis ist der Teil des Netzentgelts, den leistungsgemessene Kunden für ihre höchste bezogene Leistung zahlen, angegeben in Euro je Kilowatt und Jahr. Er kommt zum Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden hinzu.
Der Unterschied zwischen Leistung und Arbeit ist dabei entscheidend. Leistung (kW) beschreibt, wie viel Strom in einem Moment fließt. Arbeit (kWh) ist Leistung mal Zeit, also die verbrauchte Menge. Beispielrechnung: Eine Maschine mit angenommen 20 kW, die eine Stunde läuft, verbraucht 20 kWh. Laufen zwei solcher Maschinen eine Viertelstunde lang gleichzeitig, steigt die Leistung in dieser Viertelstunde auf 40 kW, obwohl der Verbrauch kaum wächst.
Die Idee dahinter: Das Netz muss Ihre höchste Leistung jederzeit liefern können, auch wenn Sie sie nur selten abrufen. Der Leistungspreis bildet diese Vorhaltung ab.
Den Leistungspreis zahlen nur Kunden mit Leistungsmessung. Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 100.000 kWh wird viertelstündlich registrierend gemessen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). In der Niederspannung bis 100.000 kWh ohne Leistungsmessung berechnet der Netzbetreiber nur einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis (§ 17 Abs. 6 StromNEV). Auf der Rechnung erkennen Sie den Leistungspreis an einem Posten mit der Einheit kW oder Euro je kW.
| SLP (Profilverfahren) | RLM (registrierende Leistungsmessung) | |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | bis 100.000 kWh | über 100.000 kWh |
| Messung | Zählerstand, Bilanzierung über Standardlastprofil | Viertelstundenwerte (Lastgang) |
| Netzentgelt | Arbeitspreis, gegebenenfalls Grundpreis | Jahresleistungspreis in €/kW plus Arbeitspreis in ct/kWh |
| Wirkung von Lastspitzen | keine auf das Netzentgelt | höchster Viertelstundenwert bestimmt den Leistungsteil |
| Grundlage | § 17 Abs. 6 StromNEV, GPKE Kap. 8.3 | § 55 MsbG, § 17 Abs. 2 StromNEV |
Das Profilverfahren für Verbraucher bis 100.000 kWh stand früher in § 12 StromNZV. Diese Verordnung ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten, die Regel steht jetzt in Kapitel 8.3 der GPKE-Festlegung der Bundesnetzagentur. Mehr zur Messart im Ratgeber SLP oder RLM.
Warum kostet eine einzige Lastspitze ein ganzes Jahr?
Weil der Jahresleistungspreis mit der Jahreshöchstleistung multipliziert wird, also mit dem höchsten Viertelstundenwert des Abrechnungsjahres. Eine Viertelstunde, in der viele große Verbraucher gleichzeitig laufen, legt den Leistungsteil des Netzentgelts für alle zwölf Monate fest.
Der RLM-Zähler erfasst für jede Viertelstunde einen Leistungswert, das sind rund 35.000 Werte im Jahr. Für den Leistungspreis zählt nur der höchste davon. Ob diese Spitze an einem einzigen Tag im Januar entstand oder jede Woche wiederkehrt, spielt für die Abrechnung keine Rolle.
Beispielrechnung mit offen gelegten, runden Annahmen: Der Leistungspreis Ihres Netzbetreibers beträgt angenommen 100 Euro je kW und Jahr. Das ist eine Rechengröße, kein Marktwert. Ihr Betrieb kommt an normalen Tagen auf höchstens 80 kW. An einem Montagmorgen im Winter laufen nach dem Wochenende alle Anlagen gleichzeitig an, und der Zähler registriert für eine Viertelstunde 110 kW.
- Ohne die Spitze: 80 kW × 100 € = 8.000 Euro Leistungsentgelt im Jahr.
- Mit der Spitze: 110 kW × 100 € = 11.000 Euro Leistungsentgelt im Jahr.
- Die eine Viertelstunde kostet in diesem Beispiel 3.000 Euro im Jahr.
Typische Auslöser sind Momente, in denen nach einer Pause vieles gleichzeitig startet: der Wochenbeginn, der Schichtanfang, das Hochfahren von Öfen, Kälte- und Lüftungsanlagen am Morgen oder ein heißer Tag, an dem Klimageräte und Kühlung voll laufen.
Wie beeinflussen Benutzungsstunden den Strompreis?
Benutzungsstunden sind der Jahresverbrauch in kWh geteilt durch die Jahreshöchstleistung in kW. Je höher der Wert, desto gleichmäßiger nutzt ein Betrieb seinen Anschluss und desto geringer ist der Anteil des Leistungspreises an jeder Kilowattstunde.
Ein Jahr hat 8.760 Stunden. Ein Betrieb, der rund um die Uhr mit gleicher Leistung läuft, käme auf fast 8.760 Benutzungsstunden. Ein Betrieb mit kurzen, hohen Spitzen und langen ruhigen Phasen kommt auf deutlich weniger.
Beispielrechnung für zwei Betriebe mit gleichem Verbrauch, vereinfacht mit einem einheitlichen Leistungspreis von angenommen 100 Euro je kW und Jahr und ohne Arbeitspreis:
| Betrieb A | Betrieb B | |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 200.000 kWh | 200.000 kWh |
| Jahreshöchstleistung | 50 kW | 100 kW |
| Benutzungsstunden | 4.000 h | 2.000 h |
| Leistungsentgelt bei 100 €/kW (Annahme) | 5.000 € | 10.000 € |
| Leistungsentgelt je kWh | 2,5 ct | 5,0 ct |
Betrieb B verbraucht nicht mehr Strom, zahlt aber für den Leistungsteil das Doppelte, weil seine Spitze doppelt so hoch ist.
In der Praxis rechnen Netzbetreiber nicht mit einem einzigen Leistungspreis. Die Preisblätter für leistungsgemessene Kunden unterscheiden in der Regel zwischen niedriger und hoher Benutzungsdauer. Bei wenigen Benutzungsstunden ist der Leistungspreis niedriger und der Arbeitspreis höher, bei vielen Benutzungsstunden ist es umgekehrt. Wo die Grenze liegt und welche Preise gelten, steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Prüfen Sie, wie nah Ihr Betrieb an dieser Grenze liegt: Eine niedrigere Spitze erhöht die Benutzungsstunden und kann die Einstufung ändern.
Wie erkennen Sie Ihre Lastspitzen?
Mit dem Lastgang: Das sind die Viertelstundenwerte Ihres RLM-Zählers über einen Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr. Fordern Sie ihn bei Ihrem Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber an, am besten als Tabelle für die letzten zwölf Monate.
So werten Sie den Lastgang aus:
- Lastgang für zwölf Monate anfordern, in einem Format, das Sie in einer Tabellenkalkulation öffnen können (zum Beispiel CSV).
- Die Werte absteigend sortieren und die 20 höchsten Viertelstunden ansehen.
- Zu jeder Spitze Datum, Wochentag und Uhrzeit notieren.
- Zuordnen, welche Anlagen zu diesen Zeiten liefen: Schichtplan, Backplan, Reinigung, Wartung, Wetter.
- Den Abstand zwischen der höchsten Spitze und dem üblichen Tageshöchstwert ermitteln. Je größer er ist, desto mehr bringt das Entzerren.
Manche Lieferanten und Messstellenbetreiber stellen den Lastgang auch in einem Online-Portal bereit, fragen Sie danach. Den abgerechneten Leistungswert finden Sie zusätzlich auf der Rechnung. Vergleichen Sie ihn mit dem höchsten Wert im Lastgang.
Wie senken Sie Lastspitzen?
Indem Sie verhindern, dass große Verbraucher gleichzeitig Strom ziehen. Am günstigsten gelingt das organisatorisch, danach folgen Steuerung und zuletzt Speicher.
| Maßnahme | Wie sie wirkt | Aufwand |
|---|---|---|
| Gestaffeltes Einschalten | große Verbraucher nacheinander statt gleichzeitig starten, etwa Öfen, Kompressoren, Lüftung | gering, organisatorisch |
| Zeitschaltuhren, Anlaufverzögerung | automatischer Versatz beim Einschalten nach Pausen | gering |
| Abläufe verlegen | energieintensive Arbeiten zeitlich entzerren, zum Beispiel Reinigung oder Aufheizen | gering bis mittel |
| Lastmanagement-System | misst laufend die Leistung und schaltet unkritische Verbraucher kurz ab oder herunter, wenn ein Grenzwert droht | mittel, Technik und Einrichtung |
| Thermische Speicher | Kälte oder Wärme erzeugen, wenn wenig anderes läuft | mittel bis hoch |
| Batteriespeicher | kurze Spitzen aus dem Speicher decken (Peak Shaving) | hoch, Investition |
Ein Lastmanagement-System eignet sich für Verbraucher mit Puffer, zum Beispiel Kühlung, Warmwasserbereitung oder Lüftung. Sie vertragen eine kurze Pause, ohne dass der Betrieb leidet. Wichtig: Das System muss das ganze Jahr zuverlässig arbeiten. Eine einzige Viertelstunde über dem Grenzwert setzt die Jahreshöchstleistung neu.
Beispielrechnung: Senken Lastmanagement oder Speicher die Jahreshöchstleistung um 20 kW, sinkt das Leistungsentgelt bei angenommen 100 Euro je kW und Jahr um 2.000 Euro im Jahr. Dem stehen Anschaffung, Einbau und Betrieb gegenüber. Ob sich das rechnet, entscheiden Ihr tatsächlicher Leistungspreis aus dem Preisblatt und echte Angebote für die Technik. Welche Förderprogramme es für Effizienzmaßnahmen gibt, steht im Ratgeber Energiekosten senken.
Beeinflusst die Leistung auch die Konzessionsabgabe?
Ja, in der Niederspannung. Dort gilt eine Stromlieferung für die Konzessionsabgabe als Tarifkundenlieferung, es sei denn, die gemessene Leistung übersteigt in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV). Netzbetreiber und Gemeinde können niedrigere Grenzen vereinbaren.
Für Tarifkundenlieferungen beträgt die Konzessionsabgabe je nach Gemeindegröße höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh, für Sondervertragskunden höchstens 0,11 ct/kWh. Wer Spitzen senkt und dabei in die Nähe von 30 kW kommt, sollte diese Regel kennen. Bei deutlich höheren Leistungen spielt sie für das Kappen von Spitzen keine Rolle.
Ändert sich der Leistungspreis in den nächsten Jahren?
Die Grundlage bleibt vorerst bestehen: Die Stromnetzentgeltverordnung gilt bis zum Ablauf des 31.12.2028. Die Nachfolgeregeln erarbeitet die Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren AgNes. Wie Netzentgelte ab 2029 aufgebaut sind, ist Stand 31.10.2026 offen.
Für 2026 zahlt der Bund einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten (§ 24c EnWG). Laut BDEW spüren Gewerbe- und Industriekunden ihn meist stärker als Haushalte. Wie stark Ihr Netzentgelt davon profitiert, hängt von Netzgebiet, Spannungsebene und Kundenstruktur ab. Für 2027 bis 2029 ist ein weiterer Zuschuss geplant, aber noch nicht beschlossen. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr das aktuelle Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Was sollten RLM-Betriebe jetzt tun?
Sechs Schritte reichen für den Einstieg:
- Rechnung prüfen: abgerechnete Jahreshöchstleistung in kW und Leistungspreis notieren.
- Preisblatt lesen: Leistungs- und Arbeitspreis sowie die Grenze der Benutzungsdauer heraussuchen.
- Benutzungsstunden ausrechnen: Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung.
- Lastgang anfordern und die höchsten Viertelstunden auswerten.
- Erst organisatorisch entzerren, dann Steuerung und Speicher mit echten Zahlen prüfen.
- Messart klären: Unsicher, ob Ihr Betrieb leistungsgemessen wird? Der Rechner SLP oder RLM hilft bei der Einordnung.
Häufige Fragen
Was ist der Leistungspreis beim Strom?
Der Leistungspreis ist der Teil des Netzentgelts, den Kunden mit Leistungsmessung für ihre höchste bezogene Leistung zahlen, in Euro je Kilowatt und Jahr. Er wird mit der Jahreshöchstleistung multipliziert, also dem höchsten Viertelstundenwert im Abrechnungsjahr. Hinzu kommt ein Arbeitspreis je Kilowattstunde (§ 17 Abs. 2 StromNEV).
Zahle ich als SLP-Kunde einen Leistungspreis?
Nein. In der Niederspannung bis 100.000 kWh ohne Leistungsmessung berechnet der Netzbetreiber einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis (§ 17 Abs. 6 StromNEV). Lastspitzen wirken sich dann nicht auf das Netzentgelt aus.
Wie hoch ist der Leistungspreis?
Einen bundeseinheitlichen Wert gibt es nicht. Ihr Netzbetreiber legt Leistungs- und Arbeitspreis in seinem Preisblatt fest, in der Regel gestaffelt nach Benutzungsdauer. Fragen Sie danach oder suchen Sie das Preisblatt auf der Website Ihres Netzbetreibers.
Wie finde ich meine Lastspitzen?
Fordern Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber den Lastgang an, also die Viertelstundenwerte Ihres Zählers für die letzten zwölf Monate. Sortieren Sie die Werte absteigend und prüfen Sie, welche Anlagen zu den Zeiten der höchsten Werte liefen.
Was sind Benutzungsstunden?
Benutzungsstunden sind der Jahresverbrauch in kWh geteilt durch die Jahreshöchstleistung in kW. Viele Benutzungsstunden bedeuten eine gleichmäßige Last. Dann verteilt sich der Leistungspreis auf mehr Kilowattstunden und fällt je Kilowattstunde weniger ins Gewicht.
Quellen
- § 17 Stromnetzentgeltverordnung: Ermittlung der Netzentgelte
- § 55 Messstellenbetriebsgesetz: Messwerterhebung Strom
- Bundesnetzagentur: Festlegung BK6-22-024 (GPKE) vom 21.03.2024
- § 2 Konzessionsabgabenverordnung: Bemessung und Höchstbeträge
- § 24c Energiewirtschaftsgesetz: Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten
- BDEW: Zuschuss zu den Netzentgelten
- Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren AgNes
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