Energiekosten im Betrieb senken: Maßnahmen und Förderung
Energiekosten senken ohne große Investition: Tarif, Lastspitzen, Kühlung, Druckluft, Licht, Standby. Mit belegten Kennzahlen und Förderung 2026.
Kurz gesagt
- Der erste Hebel ist der Vertrag: Vertragsende, Preisgarantie und Preisbestandteile zu prüfen kostet kein Geld, nur Zeit.
- Welche Maßnahme wirkt, hängt von der Branche ab: Im filialisierten Lebensmittelhandel entfallen laut EHI (Daten 2024) 52 Prozent des Stroms auf Kühlung, in Zahnarztpraxen laut ASEW (Stand 2013) 38 Prozent auf Druckluft.
- Die EEW fördert den Austausch ineffizienter Querschnittstechnik bei kleinen Unternehmen mit 25 Prozent und bei mittleren mit 20 Prozent der Investitionskosten; Anträge sind bis 31.12.2028 vor Beginn der Maßnahme möglich.
- Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 fördert das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 3.000 Euro bei Energiekosten über 10.000 Euro netto im Jahr.
- Die Stromsteuer-Entlastung auf rechnerisch 0,05 ct/kWh gibt es nur für Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft, und nur auf Antrag.
Beginnen Sie mit Rechnung und Vertrag, dann nehmen Sie sich die Verbraucher vor, die in Ihrer Branche den größten Anteil haben. Im filialisierten Lebensmittelhandel ist das die Kühlung mit 52 Prozent des Stromverbrauchs (EHI 2025, Daten 2024), in der Zahnarztpraxis die Druckluft mit 38 Prozent (ASEW, Stand 2013). Für den Austausch ineffizienter Querschnittstechnik wie Pumpen, Ventilatoren und Druckluft zahlt die Bundesförderung EEW kleinen Unternehmen 25 Prozent und mittleren 20 Prozent der Investitionskosten. Pauschale Sparquoten für „den“ Betrieb nennen wir bewusst nicht, weil es dafür keine belastbare Quelle gibt.
Wo verbraucht Ihr Betrieb die meiste Energie?
Das hängt von der Branche ab. Bevor Sie Geld ausgeben, sollten Sie wissen, welcher Verbraucher bei Ihnen den größten Anteil hat. Die Übersicht nennt die größten Posten laut Branchenstudien.
| Branche | Größte Verbraucher (Anteil am Strom) | Quelle |
|---|---|---|
| Lebensmittelhandel (Filialen) | Kühlung 52 %, Beleuchtung 20 % | EHI 2025, Daten 2024 |
| Non-Food-Handel (Filialen) | Beleuchtung 56 % | EHI 2025, Daten 2024 |
| Gastronomie (ohne elektrisches Warmwasser) | Kochen 40 %, Kälte 20 %, Abwaschen 17 % | ASEW, Stand 2013 |
| Bäckerei | Backprozess 65 %, Kälte 17 % (Anteil am gesamten Energieverbrauch) | ASEW, Stand 2013 |
| Friseursalon | Beleuchtung 60 %, Friseurgeräte 19 % | ASEW, Stand 2013 |
| Arztpraxis | Beleuchtung 48 %, Raumwärme und Klima 19 % | ASEW, Stand 2013 |
| Zahnarztpraxis | Druckluft 38 %, Sterilisation 29 % | ASEW, Stand 2013 |
| Kfz-Werkstatt | Beleuchtung 25 %; Waschanlage, Heizungsinfrastruktur, Lüftung, Druckluft je 15 % | ASEW, Stand 2014 |
Die ASEW-Werte stammen aus Broschüren von 2013 und 2014 und eignen sich als Orientierung, nicht als aktueller Mittelwert. Vor allem LED hat den Stromverbrauch für Licht seitdem gesenkt. Laut Fraunhofer ISI (2023) ist die Beleuchtung im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen nicht mehr der dominierende Stromverbraucher; Beleuchtung sowie Informations- und Kommunikationstechnik liegen sektorweit bei je etwa 30 Prozent.
Ihren Jahresverbrauch schätzt der Verbrauchsrechner nach Branche und Größe. Genauer ist immer Ihre Jahresrechnung.
Welche Maßnahmen wirken ohne große Investition?
Am schnellsten wirken Maßnahmen, die Einstellungen und Abläufe ändern: Vertrag prüfen, Kühltemperaturen richtig setzen, Druckluftleckagen beheben, Licht und Standby automatisch schalten. Die Tabelle zeigt, wo jede Maßnahme wirkt und welche Kennzahl die jeweilige Quelle nennt.
| Maßnahme | Aufwand | Wo es wirkt | Kennzahl laut Quelle |
|---|---|---|---|
| Vertrag und Tarif prüfen | gering | alle Betriebe | keine pauschale Zahl, hängt von Vertrag und Netzgebiet ab |
| Lastspitzen entzerren | gering bis mittel | nur RLM-Kunden mit Leistungspreis | Wirkung über den Leistungspreis |
| Kühltemperatur prüfen | gering | Handel, Gastronomie, Bäckerei, Vereinsheim | je Grad höhere Kühltemperatur rund 4 % weniger Energie (LfU Bayern 2020) |
| Kühlmöbel mit Rollos abdecken | gering | Lebensmittelhandel | 20 bis 40 % weniger Energie der Geräte (ASEW 2013) |
| Druckluftleckagen beheben, Druck senken | gering | Werkstatt, Zahnarztpraxis, Tischlerei | Leckageverluste bis zu 50 %; 1 bar mehr bedeutet 7 bis 10 % mehr Strom (ASEW 2014) |
| Dämmerungsschalter, Tageslichtsteuerung | gering bis mittel | Handel, Friseur, Büro | bis zu 50 % weniger Verbrauch der betroffenen Beleuchtung (ASEW 2013) |
| LED statt alter Lichttechnik | mittel, Investition | Handel, Friseur, Praxis, Hotel | bis zu 80 % weniger Beleuchtungsstrom (ASEW 2013) |
| Selbstlernende Abschaltleisten | gering | Büro, Praxis | rund 40 % weniger Standby-Verbrauch (ASEW 2013) |
| Lüftung bedarfsgerecht regeln | gering bis mittel | Gastronomie | 20 % weniger Luftmenge halbiert den Ventilatorstrom (ASEW 2013) |
| Raumtemperatur senken | gering | Heizung, auch mit Gas | 1 Grad weniger, rund 6 % weniger Heizenergie (LfU Bayern 2024) |
Die Prozentwerte beziehen sich immer auf den jeweiligen Verbraucher, nicht auf die gesamte Energierechnung.
Warum ist der Vertrag der erste Hebel?
Weil Sie dafür nichts investieren müssen und der Preis je Kilowattstunde auf Ihren gesamten Verbrauch wirkt. Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr Vertragsende, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Preisbestandteile.
Kündigt Ihr Lieferant eine Preisänderung an, muss er das mindestens zwei Wochen vorher tun. Bei einer einseitigen Änderung können Sie ohne Kündigungsfrist zum Wirksamwerden kündigen, das gilt auch für Gewerbekunden (§ 41 Abs. 5 EnWG). Bei Preisgarantien lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Eingeschränkte Garantien klammern meist Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Laut Verbraucherzentrale kann dieser Anteil bei Strom und Gas bis zu 70 Prozent des Preises betragen.
Den Unterschied zwischen Ihrem Preis und einem Angebot überschlagen Sie mit dem Kosten- und Ersparnisrechner, aktuelle Tarife zeigt der Vergleich. Wie der Wechsel abläuft, erklärt der Ratgeber Gewerbestrom wechseln.
Wann lohnen sich Maßnahmen gegen Lastspitzen?
Nur wenn Ihr Betrieb einen Leistungspreis zahlt, also bei registrierender Leistungsmessung ab einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh. Dann bestimmt die höchste Viertelstunde des Jahres einen Teil des Netzentgelts (§ 17 Abs. 2 StromNEV).
In der Niederspannung bis 100.000 kWh ohne Leistungsmessung gibt es keinen Leistungspreis, sondern einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis. Tipps zum Kappen von Lastspitzen bringen dort beim Netzentgelt nichts. Wie RLM-Betriebe ihre Spitzen finden und senken, steht im Ratgeber Leistungspreis und Lastspitzen.
Wie senken Sie den Strom für Kühlung?
Mit der richtigen Temperatur und einem kühlen Aufstellort. Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt spart jedes Grad höhere Kühltemperatur rund 4 Prozent Energie; minus 18 statt minus 23 Grad Celsius sind rund 20 Prozent weniger (Branchenleitfaden Bäckerei, 2020).
Der DEHOGA nennt für die Gastronomie ähnliche Größen: Je Grad zu kalt steigt der Energiebedarf um rund 4 bis 6 Prozent. Kühlgeräte sollten nicht neben Wärmequellen stehen, je Grad kühlerer Umgebung sind bis zu 5 Prozent Einsparung möglich. Für Vereinsheime empfiehlt der DFB den Kühlschrank auf 7 Grad und die Gefriertruhe auf minus 18 Grad, Truhen in unbeheizten Räumen und regelmäßiges Abtauen. Im Lebensmittelhandel senken Rollos auf Kühltresen und Kühlregalen den Energiebedarf der Geräte laut ASEW um 20 bis 40 Prozent.
Halten Sie dabei immer die Temperaturen ein, die für Ihre Lebensmittel vorgeschrieben sind.
Wie senken Sie die Kosten für Druckluft?
Mit Leckagesuche und niedrigerem Druck. Die ASEW nennt für Druckluftnetze Verluste durch Leckagen von bis zu 50 Prozent. Jedes Bar mehr Druck bedeutet im Bereich von 6 bis 10 bar 7 bis 10 Prozent mehr Stromverbrauch (Kfz-Gewerbe, Stand 2014).
Ein einfacher Test: Lassen Sie den Kompressor nach Feierabend laufen, ohne Druckluft zu entnehmen. Springt er trotzdem regelmäßig an, verliert das Netz Luft. Weitere Hinweise aus den Quellen: Der Kompressor sollte kühle Luft ansaugen, und rund 90 Prozent der eingesetzten elektrischen Energie werden zu Abwärme, die sich zum Heizen nutzen lässt (ASEW 2014). Für Tischlereien rät das Handwerksblatt, den Kompressor nicht zu hoch einzustellen, etwa auf 10 statt 15 bar (2022). Für Zahnarztpraxen empfiehlt die ASEW, die Kompressorleistung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen (2013).
Wie senken Sie den Strom für Licht und Standby?
Mit LED, automatischer Schaltung und Abschaltleisten. Für moderne Lichttechnik nennt die ASEW bis zu 80 Prozent weniger Beleuchtungsstrom, für Dämmerungsschalter an Außenbeleuchtung und Werbeschildern bis zu 50 Prozent (Stand 2013).
Beispielrechnung des DEHOGA: 100 Halogenspots mit 50 Watt werden gegen LED mit 6 Watt getauscht, Brenndauer 16 Stunden am Tag an 350 Tagen. Das ergibt 24.640 kWh weniger im Jahr. Wer bereits auf LED umgestellt hat, hat diesen Hebel weitgehend genutzt. Auf Sportplätzen gilt laut DFB: Bei halber Spielfeldnutzung genügt die halbe Beleuchtung.
Beim Standby helfen selbstlernende Abschaltleisten, die Geräte automatisch vom Netz trennen. Die ASEW nennt dafür rund 40 Prozent Einsparung beim Standby-Verbrauch in Büros und Praxen.
Welche Förderung gibt es 2026 für Energieeffizienz?
Für kleine und mittlere Unternehmen sind zwei Bundesprogramme zentral: die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) für Investitionen und die BAFA-Förderung für Energieberatung. Beide setzen voraus, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie die Maßnahme beginnen oder den Beratervertrag schließen.
| Programm | Was gefördert wird | Förderung | Wichtig |
|---|---|---|---|
| EEW Modul 1 | Austausch ineffizienter Querschnittstechnik (Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft), nur KMU | 25 % (kleine), 20 % (mittlere Unternehmen), höchstens 200.000 € Zuschuss | Investition mindestens 2.000 € je Maßnahme |
| EEW Modul 4, Basisförderung | Austausch von Anlagen mit mindestens 15 % Endenergieeinsparung | 15 % (kleine), 10 % (mittlere Unternehmen) | Investition ab 10.000 €; große Unternehmen nicht antragsberechtigt |
| BAFA Energieaudit (EBN Modul 1) | Energieaudit nach DIN EN 16247 | 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 € | Antrag vor dem Beratervertrag; Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste |
| BAFA Energieberatung (EBN Modul 2) | Beratung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 | 50 %, höchstens 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200 bis 500 m²), 4.000 € (über 500 m²) | nur für Eigentümer des Gebäudes |
Anträge für die EEW sind bis 31.12.2028 möglich. Zuschüsse laufen über die Förderzentrale Deutschland beim BAFA, Kredite mit Tilgungszuschuss über die KfW. Maßgeblich ist das EEW-Merkblatt in Version 7.4, in Kraft seit 22.04.2026. Weil Mittelverfügbarkeit und eine mögliche Novelle offen sind, prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Fassung.
Beim Energieaudit sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die keine KMU sind, sofern ihr Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 kWh beträgt. Ein Vertrag mit dem Berater, der vor dem Antrag geschlossen wird, ist nur mit der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage zulässig. Ein Audit ist oft der sinnvolle erste Schritt vor einer größeren Investition, weil es zeigt, wo sich Geld am ehesten lohnt.
Landes- und Kommunalprogramme sind nicht Teil dieser Übersicht; fragen Sie bei Ihrer Kammer oder Ihrem Bundesland nach. Der Industriestrompreis ist für typische KMU aus Handel, Handwerk, Gastronomie oder Büro nicht einschlägig. Er richtet sich nur an Abnahmestellen in Branchen mit erheblichem Verlagerungsrisiko (Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL).
Welche Betriebe bekommen eine Steuerentlastung auf Strom und Gas?
Nur Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, und nur auf Antrag. Beim Strom beträgt die Entlastung 20 Euro je MWh, rechnerisch bleibt der EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh statt 2,05 ct/kWh (§ 9b StromStG).
Die Entlastung kommt nicht automatisch über die Stromrechnung. Sie zahlen den Regelsatz über Ihren Lieferanten und beantragen die Entlastung beim Hauptzollamt, seit 2025 elektronisch. Entlastet wird nur, soweit der Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt; das entspricht rechnerisch rund 12,5 MWh begünstigtem Verbrauch. Strom für Elektromobilität ist ausgenommen.
Für Erdgas zum Verheizen gibt es nach § 54 EnergieStG eine Entlastung von 1,38 Euro je MWh, ebenfalls mit 250 Euro Sockel, rechnerisch rund 181 MWh. Handel, Dienstleister, Gastronomie, Büros und freie Berufe zahlen den Regelsatz. Details stehen in den Ratgebern Stromsteuer-Entlastung und Gewerbegas 2026.
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Erst messen und vergleichen, dann einstellen, zuletzt investieren:
- Rechnungen sammeln: Strom und Gas der letzten zwölf Monate, mit Verbrauch, Preis je Kilowattstunde und Vertragsende.
- Vertrag prüfen: Kündigungsfrist, Preisgarantie, Angebote im Vergleich.
- Größte Verbraucher finden: Branchenanteile oben als Orientierung, bei RLM zusätzlich den Lastgang auswerten.
- Einstellungen ändern: Kühltemperaturen, Druckniveau, Zeitschaltungen, Abschaltleisten.
- Energieaudit beantragen, bevor Sie einen Berater beauftragen.
- Investitionen mit EEW fördern lassen, Antrag vor Beginn der Maßnahme.
- Steuerentlastung prüfen, wenn Ihr Betrieb zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft gehört.
Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es für Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen?
Für Investitionen ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zentral. Modul 1 fördert den Austausch ineffizienter Querschnittstechnik wie Pumpen, Ventilatoren und Druckluft mit 25 Prozent bei kleinen und 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Anträge sind bis 31.12.2028 möglich und müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wie viel Zuschuss gibt es für ein Energieaudit?
Das BAFA fördert ein Energieaudit nach DIN EN 16247 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto sind es höchstens 3.000 Euro, sonst höchstens 600 Euro. Den Antrag stellen Sie, bevor Sie den Vertrag mit dem Energieberater schließen.
Bekommt jeder Betrieb die Stromsteuer-Entlastung?
Nein. Die Entlastung nach § 9b StromStG gilt nur für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Handel, Dienstleister, Gastronomie, Büros und freie Berufe zahlen weiter 2,05 ct/kWh. Mehr im Ratgeber Stromsteuer.
Lohnt es sich für SLP-Kunden, Lastspitzen zu senken?
Beim Netzentgelt nicht. In der Niederspannung bis 100.000 kWh ohne Leistungsmessung gibt es keinen Leistungspreis, sondern einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis. Lastspitzen zählen erst bei registrierender Leistungsmessung.
Womit sollte ich anfangen?
Mit den Rechnungen der letzten zwölf Monate und dem Vertrag: Verbrauch, Preis je Kilowattstunde, Vertragsende und Kündigungsfrist. Danach nehmen Sie sich die Verbraucher vor, die in Ihrer Branche den größten Anteil haben.
Quellen
- EHI Retail Institute: Energiemanagement im Einzelhandel 2025 (Leseprobe)
- ASEW/proKlima Hannover: Büros und Verwaltungen (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Einzelhandel (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Lebensmittelhandel (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Bäcker- und Konditorhandwerk (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Gastronomie (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Friseurhandwerk (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Arztpraxen (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Zahnarztpraxen (Stand 02/2013)
- ASEW/proKlima Hannover: Kfz-Gewerbe (Stand 02/2014)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Branchenleitfaden Bäckerei (aktualisiert 03/2020)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Branchenleitfaden Hotel und Gastronomie (01/2024)
- DEHOGA Bundesverband: Umweltbroschüre (10/2016)
- Fraunhofer ISI: Endenergieverbrauch des GHD-Sektors 2019, Endbericht (04/2023)
- DFB: Klimaschutz im Amateurfußball, Sparen in der Energiekrise (2022)
- Handwerksblatt: Energie-Einsparpotenziale in jedem Handwerksbetrieb (2022)
- BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit
- BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 2
- BAFA: Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Förderdatenbank des Bundes: EEW Zuschuss
- BAFA: Industriestrompreis
- § 9b Stromsteuergesetz: Steuerentlastung für Unternehmen
- § 54 Energiesteuergesetz: Steuerentlastung für Unternehmen
- § 41 Energiewirtschaftsgesetz: Energielieferverträge
- § 17 Stromnetzentgeltverordnung: Ermittlung der Netzentgelte
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
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