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Glossar

42 Begriffe von der Rechnung, aus dem Vertrag und vom Zähler, jeweils in zwei, drei Sätzen.

A

Arbeitspreis

Preis je Kilowattstunde, meist in Cent angegeben. Er macht bei den meisten Betrieben den größten Teil der Rechnung aus, weil Beschaffung, Umlagen und Stromsteuer je kWh anfallen. Achten Sie im Angebot darauf, ob er netto oder brutto ausgewiesen ist.

Was in jeder Kilowattstunde steckt
Aufschlag für besondere Netznutzung

Umlage, die bis 2024 „§ 19 StromNEV-Umlage“ hieß und unter anderem reduzierte individuelle Netzentgelte finanziert. 2026 beträgt sie 1,559 ct/kWh für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle, für den Verbrauch darüber höchstens 0,050 ct/kWh. Der Wert für 2027 (2,027 ct/kWh) ist vorläufig, weil der Netzentgelt-Zuschuss für 2027 noch nicht beschlossen ist.

Gewerbestrompreis 2026

B

Benutzungsstunden

Jahresverbrauch geteilt durch die Jahreshöchstleistung, angegeben in Stunden pro Jahr. Beispielrechnung: 100.000 kWh bei einer Spitze von 50 kW ergeben 2.000 Benutzungsstunden. Je höher der Wert, desto gleichmäßiger der Verbrauch und desto weniger fällt der Leistungspreis je Kilowattstunde ins Gewicht.

Leistungspreis verstehen
Brennwert und Zustandszahl (Gas)

Gaszähler messen Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden: Der Brennwert gibt den Energiegehalt je Kubikmeter an, die Zustandszahl gleicht Druck und Temperatur am Zähler aus. Beide Werte stehen auf der Gasrechnung, ihr Produkt mit den Kubikmetern ergibt die kWh. Nach den amtlichen Standardwerten entstehen je abgerechneter Kilowattstunde Erdgas rund 0,181 kg CO₂.

Gewerbegas 2026

C

CO₂-Preis

Preis für Zertifikate im nationalen Emissionshandel, der Erdgas und andere Brennstoffe verteuert. 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ (§ 10 BEHG), die erste Versteigerung am 1. Juli 2026 endete bei 65 Euro. Beispielrechnung: Das sind rund 1,0 bis 1,2 Cent je kWh Erdgas netto.

CO₂-Preis und Gaspreis

D

Dynamischer Stromtarif

Tarif, dessen Preis den Börsenpreisen am Spotmarkt folgt, mindestens in den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes (§ 3 Nr. 95 EnWG). Seit 1. Januar 2025 müssen alle Lieferanten ihn Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem anbieten, auch Betrieben (§ 41a Abs. 2 EnWG). Er bietet Chancen auf niedrige Preise, aber ein hohes Preisrisiko.

Festpreis, Index oder dynamisch

E

Energiesteuer (Erdgas)

Steuer auf Erdgas zum Verheizen: 0,55 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 EnergieStG). Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft können eine Entlastung von 1,38 Euro je MWh beantragen, dann bleiben rund 0,41 ct/kWh (§ 54 EnergieStG). Wegen des Sockelbetrags von 250 Euro greift sie rechnerisch erst ab rund 181 MWh im Jahr.

Gewerbegas 2026
Ersatzversorgung

Belieferung durch den Grundversorger, wenn in Niederspannung oder Niederdruck Energie entnommen wird, ohne dass ein Liefervertrag zugeordnet ist (§ 38 EnWG). Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens nach drei Monaten. Die Preise darf der Grundversorger zum 1. und 15. eines Monats neu festsetzen.

Grund- und Ersatzversorgung

G

Gewerbestrom

Übliche Bezeichnung für Stromtarife, die sich an Betriebe richten. Es ist derselbe Strom wie im Haushalt; Unterschiede liegen vor allem in Preisangabe, Laufzeit und Kündigungsfristen. Bis 10.000 kWh Jahresverbrauch ist ein Betrieb nach EnWG Haushaltskunde; ob dann ein Privat- oder ein Gewerbetarif günstiger ist, zeigt nur der Vergleich.

Gewerbestrom vergleichen
Grundpreis

Fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Bei kleinen Verbräuchen fällt er stärker ins Gewicht, deshalb zählt beim Vergleich die Jahressumme aus Grund- und Arbeitspreis. Auch das Netzentgelt kann in der Niederspannung ohne Leistungsmessung einen Grundpreis enthalten (§ 17 StromNEV).

Kosten und Ersparnis berechnen
Grundversorgung

Belieferung durch den Grundversorger, also das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet, zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen. Anspruch darauf haben Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck, also auch Betriebe bis 10.000 kWh Jahresverbrauch (§ 36 EnWG). Der Vertrag ist mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar.

Grund- und Ersatzversorgung

H

Haushaltskunde (EnWG)

Wer Energie überwiegend für den eigenen Haushalt kauft oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis 10.000 kWh im Jahr (§ 3 Nr. 57 EnWG). Damit können auch kleine Betriebe, Praxen und Vereine Haushaltskunden sein, mit Anspruch auf Grundversorgung und einem Monat Ankündigungsfrist bei Preisänderungen. Die Verbraucherregeln des BGB zu Laufzeiten gelten für einen Betrieb trotzdem nicht unmittelbar.

Gewerbe- oder Privattarif?
Herkunftsnachweis (Ökostrom)

Elektronischer Nachweis, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Wer Strom als Ökostrom verkauft, belegt das über solche Nachweise. Was ein Ökostromtarif darüber hinaus leistet, etwa ob er den Bau neuer Anlagen fördert, steht in den Tarifbedingungen.

I

Industriestrom

Gemeint ist meist der staatlich geförderte Industriestrompreis. Er gilt nur für Abnahmestellen in Branchen der KUEBLL-Teilliste 1 mit erheblichem Verlagerungsrisiko und fördert für 2026 bis 2028 die Hälfte des Verbrauchs auf einen Zielpreis von 5 ct/kWh. Für typische Betriebe aus Handel, Handwerk, Gastronomie oder Büro ist er nicht einschlägig.

Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit, der Messwerte sicher übermittelt. Pflicht ist er bei einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und bei Erzeugungsanlagen über 7 kW (§ 29 MsbG). Bis 100.000 kWh läuft der Pflicht-Rollout seit 2025, darüber beginnt er spätestens 2028.

Messart prüfen: SLP oder RLM?

J

Jahresverbrauch

Energiemenge, die eine Lieferstelle in zwölf Monaten bezieht, in Kilowattstunden. Er entscheidet über wichtige Schwellen: Bis 10.000 kWh zählt ein Betrieb als Haushaltskunde, über 6.000 kWh ist ein intelligentes Messsystem Pflicht (Einbau schrittweise), über 100.000 kWh wird Strom registrierend gemessen. Für die Preisobergrenzen beim Smart Meter zählt der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbräuche.

Verbrauch nach Branche schätzen

K

Kilowattstunde (kWh)

Maßeinheit für Energie: eine Leistung von einem Kilowatt, eine Stunde lang abgerufen. 1.000 kWh sind eine Megawattstunde (MWh), und Gesetze nennen Steuersätze oft je MWh. Die Stromsteuer von 20,50 Euro je MWh entspricht 2,05 Cent je kWh.

Konzessionsabgabe

Abgabe an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege durch Leitungen. Für Strom an Sondervertragskunden beträgt sie höchstens 0,11 ct/kWh, für Tarifkunden je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 ct/kWh; bei Gas für Sondervertragskunden höchstens 0,03 ct/kWh. In der Niederspannung gilt der niedrige Stromsatz nur, wenn in mindestens zwei Monaten 30 kW überschritten werden und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt (§ 2 KAV).

Gewerbestrompreis 2026
Kündigungsfrist

Zeitraum, der zwischen Zugang der Kündigung und Vertragsende liegen muss. Bei Gewerbeverträgen steht sie in den Vertragsbedingungen, eine Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei Strom verkürzt vertragliche Fristen nicht.

Kündigungsfrist berechnen
KWKG-Umlage

Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die auf jede bezogene Kilowattstunde Strom anfällt. 2026 beträgt sie 0,446 ct/kWh für nicht privilegierte Letztverbräuche, für 2027 haben die Übertragungsnetzbetreiber 0,451 ct/kWh veröffentlicht.

Gewerbestrompreis 2026

L

Lastgang

Verlauf der bezogenen Leistung über die Zeit, bei Strom mit RLM in Viertelstundenwerten. Aus ihm lässt sich ablesen, wann Spitzen entstehen und wie hoch die Jahreshöchstleistung ist, nach der sich der Leistungspreis richtet.

Leistungspreis und Lastspitzen
Lastspitze

Höchster Leistungswert in einem Zeitraum, bei RLM-Kunden die Viertelstunde mit dem größten Bezug. Die höchste Spitze im Abrechnungsjahr bestimmt das Leistungsentgelt im Netzentgelt. Wer Großgeräte zeitversetzt einschaltet, senkt die Spitze, ohne weniger Energie zu verbrauchen.

Lastspitzen senken
Leistungspreis

Preis in Euro je Kilowatt für die höchste Leistung, die im Abrechnungsjahr gemessen wurde. Er fällt bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung an, bei Strom also in der Regel über 100.000 kWh Jahresverbrauch: Das Netzentgelt besteht dann aus Jahresleistungspreis und Arbeitspreis (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Eine einzige Lastspitze kann so die Kosten für das ganze Jahr bestimmen.

Wie Lastspitzen die Rechnung treiben
Letztverbraucher

Wer Energie für den eigenen Verbrauch kauft, im Unterschied zu Händlern und Weiterverteilern. Betriebe, Praxen und Vereine sind Letztverbraucher, und viele Regeln des EnWG gelten für alle Letztverbraucher, etwa das Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen und das Angebot dynamischer Tarife.

Lieferant

Unternehmen, mit dem Sie den Liefervertrag schließen und das Ihnen Strom oder Gas verkauft. Nur ihn wählen Sie frei, Netz und Netzbetreiber bleiben gleich. Der Vertrag muss unter anderem Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen und Preisanpassung regeln, auch gegenüber Unternehmen (§ 41 Abs. 1 EnWG).

Gewerbestrom wechseln
Lieferantenwechsel

Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten an derselben Lieferstelle. Er darf höchstens drei Wochen dauern und keine Zusatzkosten verursachen; bei Strom muss der technische Wechsel seit 2026 innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein (§ 20a EnWG). Vertragliche Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Gewerbestrom wechseln

M

Marktlokation (MaLo-ID)

Stelle, an der Energie verbraucht oder erzeugt und für Lieferung und Abrechnung eindeutig gekennzeichnet wird. Die zugehörige Identifikationsnummer, die MaLo-ID, steht in der Regel auf der Rechnung. Beim Lieferantenwechsel hilft sie, die richtige Lieferstelle zuzuordnen.

Unterlagen für den Wechsel
Messlokation (Zählpunkt)

Ort, an dem gemessen wird, also in der Regel der Zähler mit seiner eigenen Messlokations-ID. Eine Marktlokation kann mehrere Messlokationen haben, etwa wenn mehrere Zähler zusammen eine Lieferstelle bilden.

Messstellenbetreiber

Unternehmen, das Zähler und Messsysteme an Ihrer Entnahmestelle betreibt und die Messwerte liefert. Für eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsmodul, darf der grundzuständige Messstellenbetreiber höchstens 25 Euro brutto im Jahr berechnen (§ 32 MsbG). Für intelligente Messsysteme bei über 100.000 kWh ist statt einer festen Obergrenze ein angemessenes Entgelt zulässig (§ 30 MsbG).

Messstellenbetrieb

Einbau, Betrieb und Wartung von Zähler und Messsystem sowie das Bereitstellen der Messwerte. Für intelligente Messsysteme sind die Entgelte nach Jahresverbrauch gedeckelt, zum Beispiel 120 Euro brutto im Jahr über 6.000 bis 10.000 kWh und 220 Euro über 50.000 bis 100.000 kWh (§ 30 MsbG). Wer freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lässt, zahlt höchstens 60 Euro brutto im Jahr.

N

Netzbetreiber

Unternehmen, das das örtliche Strom- oder Gasnetz betreibt; beim Lieferantenwechsel bleibt er derselbe. Er entscheidet, welche Standardlastprofile in seinem Netzgebiet gelten, und stellt alle drei Jahre zum 1. Juli fest, wer Grundversorger ist (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Netzentgelt

Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes, das an den Netzbetreiber geht und vom Netzgebiet abhängt. Ohne Leistungsmessung besteht es in der Niederspannung aus Arbeitspreis und gegebenenfalls Grundpreis, mit Leistungsmessung aus Jahresleistungspreis und Arbeitspreis (§ 17 StromNEV). Für 2026 senkt ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro die Übertragungsnetzentgelte.

Gewerbestrompreis 2026

O

Offshore-Netzumlage

Umlage für die Anbindung von Windparks auf See an das Stromnetz. Sie beträgt 2026 0,941 ct/kWh (2025: 0,816 ct/kWh), für 2027 sind 1,143 ct/kWh veröffentlicht.

Gewerbestrompreis 2026

P

Preisgarantie

Zusage, bestimmte Preisbestandteile für einen Zeitraum nicht zu ändern. Eingeschränkte Garantien klammern meist Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen aus, die laut Verbraucherzentrale bis zu 70 Prozent des Preises ausmachen können. Begriffe wie „volle“ oder „echte“ Preisgarantie sind gesetzlich nicht definiert; maßgeblich sind die Vertragsbedingungen.

Festpreis, Index oder dynamisch

R

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Messung, die den Verbrauch im Zeitverlauf erfasst, bei Strom bei Bedarf viertelstündlich. Vorgeschrieben ist sie bei Strom über 100.000 kWh Jahresverbrauch (§ 55 MsbG), bei Gas über 1,5 Millionen kWh oder 500 kWh pro Stunde, dann stündlich. Mit RLM kommt ein Leistungspreis hinzu, und für das Messentgelt gibt es keine feste gesetzliche Obergrenze mehr.

Messart prüfen: SLP oder RLM?

S

Sonderkündigungsrecht

Recht, außerhalb der regulären Frist zu kündigen. Bei einer einseitigen Preisänderung können alle Letztverbraucher, auch Betriebe, ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen; der Lieferant muss die Änderung mindestens zwei Wochen vorher ankündigen, bei Haushaltskunden einen Monat (§ 41 Abs. 5 EnWG). Gibt er nur eine geänderte Umsatzsteuer weiter, entsteht das Recht nicht.

Gewerbestrom kündigen
Sondervertrag

Liefervertrag außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, also jeder frei vereinbarte Tarif. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Preisanpassung regelt der Vertrag selbst. Für Sondervertragskunden gelten eigene Höchstsätze der Konzessionsabgabe, in der Niederspannung allerdings nur unter den Bedingungen von § 2 Abs. 7 KAV.

Kündigung und Laufzeit
Standardlastprofil (SLP)

Standardisierter Verbrauchsverlauf, den der Netzbetreiber für Kunden ohne Leistungsmessung bei der Bilanzierung verwendet. Bei Strom gilt das bis 100.000 kWh Jahresverbrauch, bei Gas bis 1,5 Millionen kWh und 500 kWh pro Stunde. Für Betriebe gibt es eigene Profile, etwa G1 (werktags 8 bis 18 Uhr), G5 (Bäckerei mit Backstube) oder L1 (Landwirtschaft mit Milchwirtschaft); seit 2025 gibt es zusätzlich neue BDEW-Profile.

SLP oder RLM: So misst Ihr Netzbetreiber
Stillschweigende Vertragsverlängerung

Verlängerung des Vertrags, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Gegenüber Verbrauchern ist sie in AGB nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB), für Betriebe gilt diese Grenze nicht unmittelbar. Um wie lange sich ein Gewerbevertrag verlängert, steht in den AGB des Anbieters.

Kündigungsfrist berechnen
Stromsteuer

Verbrauchsteuer auf Strom mit einem Regelsatz von 2,05 ct/kWh (§ 3 StromStG). Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft können beim Hauptzollamt eine Entlastung von 2,0 ct/kWh beantragen, sodass rechnerisch 0,05 ct/kWh bleiben; entlastet wird nur der Teil über 250 Euro im Jahr. Handel, Gastronomie, Büros und freie Berufe zahlen den Regelsatz.

Stromsteuer 2026: Wer entlastet wird

U

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Auf Strom und Gas fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 1 UStG). Unternehmen können sie bei ordnungsgemäßer Rechnung als Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG) und rechnen deshalb netto. Wer das nicht oder nur teilweise kann, etwa viele Vereine und Arztpraxen, sollte Bruttopreise vergleichen.

Netto oder brutto?

V

Vertragslaufzeit

Zeitraum, für den ein Liefervertrag fest abgeschlossen ist. Die Grenze von zwei Jahren Erstlaufzeit aus dem Verbraucherrecht (§ 309 Nr. 9 BGB) gilt gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Laufzeit und Verlängerung müssen aber im Vertrag stehen.

Kündigung und Laufzeit