Gewerbestrom wechseln: Ablauf, Unterlagen, Fallstricke
Gewerbestrom wechseln in sieben Schritten: welche Unterlagen Sie brauchen, wie der 24-Stunden-Wechsel läuft und welche Vertragsfallen Geld kosten.
Kurz gesagt
- Sie klären Verbrauch und Vertragsende, vergleichen und schließen ab; den alten Vertrag kündigt in der Regel der neue Lieferant für Sie.
- Bei Strom muss der technische Lieferantenwechsel seit 1.1.2026 innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein, die Kündigungsfrist des alten Vertrags bleibt aber bestehen.
- Für den Abschluss brauchen Sie die Zählernummer und die Marktlokations-ID, beide stehen in der Regel auf der letzten Jahresabrechnung.
- Jeder Standort mit eigenem Zähler ist eine eigene Lieferstelle und wird mit eigener Postleitzahl und eigenem Verbrauch verglichen.
- Vergleichen Sie den Preis ab dem zweiten Jahr, denn ein Neukundenbonus wirkt meist nur im ersten Vertragsjahr.
Der Ablauf: Sie klären Verbrauch und Vertragsende, vergleichen Tarife, schließen ab, und der neue Lieferant kündigt in der Regel Ihren alten Vertrag. Der technische Wechsel beim Netzbetreiber muss bei Strom seit dem 1.1.2026 gesetzlich innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein. Wann Sie wechseln können, bestimmt aber weiterhin die Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags.
Der Wechsel in sieben Schritten
Ein Wechsel läuft in sieben Schritten ab, und nur die ersten vier liegen bei Ihnen. Die Übersicht zeigt, wer wann handelt.
| Schritt | Was passiert | Wer handelt |
|---|---|---|
| 1. Verbrauch und Vertragsende klären | Jahresverbrauch, Vertragsende und Kündigungsfrist aus Rechnung und Vertrag notieren | Sie |
| 2. Vergleichen | Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Angebote nebeneinanderlegen | Sie |
| 3. Bedingungen prüfen | Preis ab dem zweiten Jahr, Preisgarantie, Laufzeit, Verlängerung, Zahlungsweise | Sie |
| 4. Abschluss | Auftrag mit Zählernummer und Marktlokations-ID | Sie |
| 5. Kündigung des alten Vertrags | Kündigung mit Ihrer Vollmacht | neuer Lieferant |
| 6. Lieferantenwechsel | Anmeldung beim Netzbetreiber, Umstellung zum Liefertermin | neuer Lieferant und Netzbetreiber |
| 7. Schlussrechnung | Abrechnung bis zum Wechseltag | alter Lieferant |
Schritt 1: Verbrauch und Vertragsende kennen
Vor dem Vergleich brauchen Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und das Vertragsende mit Kündigungsfrist. Beides steht in der Regel auf der letzten Jahresabrechnung oder in der Vertragsbestätigung.
Der Verbrauch entscheidet, welche Tarife überhaupt in Frage kommen. Bis 10.000 kWh im Jahr gilt ein Betrieb nach § 3 Nr. 57 EnWG als Haushaltskunde und hat zusätzliche Rechte, etwa in Niederspannung den Anspruch auf Grundversorgung. Details stehen im Ratgeber Gewerbe- oder Privattarif. Über 100.000 kWh wird der Verbrauch registrierend als Lastgang gemessen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG); dann gibt es meist individuelle Angebote statt Standardtarife.
Fehlt eine Jahresabrechnung, etwa nach einer Gründung oder einem Umzug, hilft der Verbrauchsrechner mit Richtwerten nach Branche. Notieren Sie außerdem, ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert. Wann die Kündigung spätestens beim Versorger sein muss, berechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Schritt 2 und 3: So vergleichen Sie Gewerbestromtarife richtig
Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch; die Postleitzahl zählt, weil Netzentgelte und Konzessionsabgabe von Netzgebiet und Gemeinde abhängen. Unser Vergleich nutzt den Tarifrechner der Verivox GmbH.
Bevor Sie nach dem Preis sortieren, prüfen Sie drei Punkte:
- Netto oder brutto. Gewerbetarife werden meist ohne Umsatzsteuer angezeigt. Wer keinen Vorsteuerabzug hat, etwa viele Vereine und Arztpraxen, zahlt 19 Prozent Umsatzsteuer zusätzlich (§ 12 Abs. 1 UStG). Mehr dazu im Ratgeber Netto oder brutto.
- Preis ab dem zweiten Jahr. Verivox sortiert laut seinen Rankingregeln für Energietarife nach dem Preis im ersten Jahr inklusive anrechenbarer Boni. Rechnen Sie Arbeitspreis und Grundpreis auch ohne Bonus. Der Rechner Kosten und Ersparnis zeigt den effektiven Preis und den Break-even.
- Preismodell. Festpreis, Indextarif und dynamischer Tarif verteilen das Preisrisiko unterschiedlich. Welches Modell zu welchem Betrieb passt, erklärt der Ratgeber Festpreis, Index oder dynamisch.
Danach lesen Sie die Vertragsbedingungen: Erstlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung, Art und Dauer der Preisgarantie sowie die Zahlungsweise. Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigungsfristen, Preise und Zahlungsweise muss jeder Energieliefervertrag nach § 41 Abs. 1 EnWG enthalten, auch gegenüber Unternehmen; zur Preisgarantie verlangt das Gesetz nur die Angabe, ob feste oder variable Preise gelten. Was in welchem Preisbestandteil steckt, zeigt der Ratgeber Gewerbestrompreis 2026.
Schritt 4: Welche Unterlagen brauchen Sie für den Abschluss?
Für den Abschluss braucht der neue Lieferant Angaben, mit denen er Ihre Lieferstelle beim Netzbetreiber eindeutig anmelden kann. Am wichtigsten sind die Zählernummer und die Marktlokations-ID; beide stehen in der Regel auf der Jahresabrechnung.
| Angabe | Wo Sie sie finden | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch in kWh | Jahresabrechnung | Vergleich und Höhe der Abschläge |
| Zählernummer | Jahresabrechnung, Aufdruck auf dem Zähler | Zuordnung des Messgeräts |
| Marktlokations-ID (MaLo-ID) | Jahresabrechnung | Anmeldung der Lieferstelle beim Netzbetreiber |
| Bisheriger Lieferant und Kundennummer | Jahresabrechnung | Kündigung des alten Vertrags |
| Vertragsende und Kündigungsfrist | Vertragsbestätigung, Rechnung, Kundenportal | Wahl des Lieferbeginns |
| Firma, Rechtsform, Rechnungsanschrift | eigene Unterlagen, bei Kapitalgesellschaften mit Registerangaben | Vertragspartner und Rechnung |
| IBAN | eigene Unterlagen | Lastschrift für die Abschläge |
Die Marktlokations-ID bezeichnet die Stelle, an der Ihr Betrieb Strom aus dem Netz bezieht. Die Zählernummer gehört dagegen zum Messgerät und ändert sich, wenn der Zähler getauscht wird. Geben Sie beide an, wenn Sie sie haben; das vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.
Achten Sie im Auftrag auf das gewünschte Lieferdatum. Tragen Sie dort das Ende Ihres alten Vertrags ein, damit der neue Lieferant passend kündigt und nahtlos übernimmt.
Schritt 5: Wer kündigt den alten Vertrag?
In der Regel kündigt der neue Lieferant Ihren alten Vertrag; mit dem Auftrag erteilen Sie ihm dafür eine Vollmacht. Das funktioniert nur, solange die Kündigungsfrist noch läuft.
Steht der letzte Kündigungstag kurz bevor, kündigen Sie besser selbst und nachweisbar. Dasselbe gilt für eine Sonderkündigung: Erhöht der Lieferant die Preise einseitig, dürfen auch Betriebe ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Weil die Ankündigung bei Betrieben über 10.000 kWh nur zwei Wochen vorher kommen muss, ist dieser Termin eng.
Lassen Sie sich das Vertragsende vom alten Lieferanten bestätigen. Bei Haushaltskunden bis 10.000 kWh außerhalb der Grundversorgung ist er dazu innerhalb einer Woche verpflichtet (§ 41b EnWG). Fristen, Form und eine Musterformulierung stehen im Ratgeber Gewerbestrom kündigen.
Schritt 6: Wie schnell geht der Lieferantenwechsel bei Strom?
Bei Strom muss der technische Lieferantenwechsel seit dem 1.1.2026 gesetzlich innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein; die Netzbetreiber setzen das bereits seit dem 6. Juni 2025 um. Insgesamt darf ein Lieferantenwechsel höchstens drei Wochen dauern und Sie nichts extra kosten (§ 20a EnWG).
Die 24 Stunden betreffen nur den Vorgang zwischen Lieferanten und Netzbetreiber. Ihre vertragliche Kündigungsfrist bleibt bestehen, schneller aus dem alten Vertrag kommen Sie dadurch nicht. Für Gas ist eine vergleichbare 24-Stunden-Vorgabe nicht belegt.
Am Netz ändert sich durch den Wechsel nichts, der Strom kommt weiter über Ihren örtlichen Netzbetreiber. Greift der neue Vertrag nicht rechtzeitig, beliefert Sie in Niederspannung der Grundversorger in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang (§ 38 EnWG). Die Preise dafür darf er zum 1. und 15. eines Monats neu ermitteln; als Dauerlösung taugt das nicht.
Schritt 7: Was Sie in der Schlussrechnung prüfen sollten
Nach dem Wechsel stellt der alte Lieferant eine Schlussrechnung bis zum Wechseltag. Grundlage ist der Zählerstand zum Wechseltermin.
Notieren und fotografieren Sie den Zählerstand am Wechseltag selbst. Prüfen Sie dann in der Schlussrechnung:
- den Abrechnungszeitraum bis zum Wechseltag,
- den Zählerstand im Vergleich zu Ihrem Foto,
- ob alle gezahlten Abschläge verrechnet sind,
- ob ein Guthaben ausgezahlt oder eine Nachzahlung korrekt berechnet ist.
Achten Sie außerdem darauf, dass der alte Lieferant nach dem Wechseltag keine weiteren Abschläge einzieht. Einen Dauerauftrag an ihn beenden Sie selbst.
Was gilt bei mehreren Standorten oder Zählern?
Jeder Standort mit eigenem Zähler ist eine eigene Lieferstelle mit eigener Marktlokations-ID. Für jede Lieferstelle brauchen Sie Verbrauch, Zählernummer und Vertragsende, und die Preise unterscheiden sich je Standort.
Der Grund: Netzentgelte richten sich nach dem Netzgebiet, die Konzessionsabgabe nach der Gemeinde, und der Aufschlag für besondere Netznutzung wird je Abnahmestelle berechnet. Vergleichen Sie deshalb jeden Standort mit seiner eigenen Postleitzahl und seinem eigenen Verbrauch. Ein Gesamtverbrauch aller Filialen im Rechner führt zu falschen Ergebnissen.
Zwei Wege sind üblich:
- Getrennte Verträge je Standort. Sie wählen für jede Lieferstelle den passenden Tarif. Dafür verwalten Sie mehrere Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Ein Vertrag für mehrere Lieferstellen. Manche Lieferanten bündeln Standorte in einem Rahmenvertrag mit einer Sammelrechnung. Das spart Verwaltung; ob der Preis je Standort mithalten kann, zeigt nur der Einzelvergleich.
Legen Sie die Vertragsenden möglichst auf einen gemeinsamen Termin, dann vergleichen und kündigen Sie einmal im Jahr für alle Standorte. Das gilt auch für Vereine, deren Vereinsheim und Sportplatz getrennte Zähler haben.
Welche Fallstricke beim Wechsel Geld kosten
Vier Punkte sollten Sie vor dem Abschluss prüfen: wie lange ein Bonus wirkt, was die Preisgarantie ausschließt, ob Vorkasse verlangt wird und wann die Kündigungsfrist des neuen Vertrags abläuft.
| Fallstrick | Woran Sie ihn erkennen | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Bonus nur im ersten Jahr | Neukunden- oder Sofortbonus, Preisangabe „im ersten Jahr“ | Preis ohne Bonus für das zweite Jahr vergleichen |
| Eingeschränkte Preisgarantie | Garantie „ohne Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen“ | Ausgenommene Bestandteile im Vertrag nachlesen |
| Vorkasse oder Kaution | Zahlung vor Lieferbeginn, Jahresvorauszahlung | Tarife mit monatlichen Abschlägen bevorzugen |
| Kündigungsfrist verpasst | Vertrag verlängert sich automatisch | Letzten Kündigungstag sofort in den Kalender eintragen |
Bonus nur im ersten Jahr. Neukunden- und Sofortboni werden in der Regel einmalig gezahlt. Ein Tarif, der dank Bonus im ersten Jahr vorne liegt, kann ab dem zweiten Jahr teurer sein als die Alternativen. Planen Sie mit dem Preis ohne Bonus.
Eingeschränkte Preisgarantie. Viele Garantien klammern Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dieser Anteil kann laut Verbraucherzentrale bei Strom bis zu 70 Prozent des Preises betragen. Begriffe wie „volle Preisgarantie“ sind gesetzlich nicht definiert, maßgeblich ist der Vertragstext.
Vorkasse oder Kaution. Bei Vorkasse zahlen Sie für Strom, den Sie noch nicht bekommen haben. Gerät der Anbieter in Zahlungsschwierigkeiten, ist dieses Geld gefährdet. Von Haushaltskunden bis 10.000 kWh außerhalb der Grundversorgung darf der Lieferant keine Vorauszahlung vor Lieferbeginn verlangen (§ 41b EnWG).
Kündigungsfrist verpasst. Dann verlängert sich der Vertrag nach seinen Bedingungen, je nach Anbieter um einen festen Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit. Die Verbraucherregel mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist nach einer Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB) gilt für Betriebe nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Tragen Sie den letzten Kündigungstag deshalb gleich nach dem Abschluss in den Kalender ein; der Kündigungsfrist-Rechner erstellt dafür einen Kalendereintrag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Wechsel des Gewerbestromanbieters?
Der technische Wechsel beim Netzbetreiber muss bei Strom seit 1.1.2026 innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein, insgesamt darf ein Wechsel höchstens drei Wochen dauern. Wann der neue Vertrag beginnen kann, bestimmt aber die Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags. Den spätesten Kündigungstag zeigt der Kündigungsfrist-Rechner.
Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?
Durch den Wechsel selbst nicht. Der Strom kommt weiter über das Netz Ihres örtlichen Netzbetreibers, am Anschluss ändert sich nichts. Greift der neue Vertrag nicht rechtzeitig, beliefert Sie in Niederspannung der Grundversorger in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang; in Mittelspannung gibt es diese Ersatzversorgung nicht.
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
In der Regel nicht. Mit dem Auftrag bevollmächtigen Sie den neuen Lieferanten, den alten Vertrag zu kündigen. Ist die Frist knapp oder kündigen Sie wegen einer Preiserhöhung, erklären Sie die Kündigung besser selbst und nachweisbar.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?
Für den Vergleich nur Postleitzahl und Jahresverbrauch. Für den Abschluss zusätzlich Zählernummer, Marktlokations-ID, bisherigen Lieferanten mit Kundennummer und das Vertragsende. Alles steht in der Regel auf der letzten Jahresabrechnung oder in der Vertragsbestätigung.
Was gilt, wenn mein Betrieb mehrere Standorte hat?
Jeder Standort mit eigenem Zähler ist eine eigene Lieferstelle mit eigener Marktlokations-ID. Vergleichen Sie jeden Standort mit seiner Postleitzahl und seinem Verbrauch, weil Netzentgelte und Konzessionsabgabe vom Ort abhängen. Manche Lieferanten bündeln mehrere Lieferstellen in einem Rahmenvertrag.
Quellen
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- § 41b EnWG: Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie
- § 3 EnWG: Begriffsbestimmungen (Haushaltskunde, Nr. 57)
- § 55 MsbG: Messwerterhebung Strom
- § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 310 BGB: Anwendungsbereich
- § 12 UStG: Steuersätze
- Netztransparenz: Aufschlag für besondere Netznutzung 2026
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
- Verivox: Tarifrechnergrundlage Energie
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Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben. Der Rechner zeigt Tarife für Ihr Netzgebiet.