Gewerbestrompreis 2026: Was in jeder Kilowattstunde steckt
Gewerbestrompreis 2026: alle Bestandteile mit Werten und Quellen, Umlagen 2027, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und eine Beispielrechnung für 50.000 kWh.
Kurz gesagt
- Ein Betrieb ohne Vergünstigungen und unter 1 GWh zahlt 2026 zusammengerechnet 2,946 ct/kWh Umlagen, 2,05 ct/kWh Stromsteuer und 0,11 bis 2,39 ct/kWh Konzessionsabgabe (Höchstsätze), jeweils netto.
- Betriebe mit 20 bis 500 MWh Jahresverbrauch zahlten laut Destatis im 1. Halbjahr 2026 durchschnittlich 23,66 ct/kWh ohne Umsatzsteuer (vorläufig).
- Für 2027 sind Umlagen von zusammengerechnet 3,621 ct/kWh veröffentlicht; der Aufschlag für besondere Netznutzung ist noch vorläufig.
- Den Konzessionsabgabesatz von höchstens 0,11 ct/kWh gibt es in der Niederspannung in der Regel erst ab mehr als 30 kW in mindestens zwei Monaten und mehr als 30.000 kWh im Jahr.
- Für Kleinbetriebe unter 20.000 kWh haben wir keine amtliche Durchschnittszahl für 2026 gefunden; den eigenen Preis zeigt ein Vergleich mit Postleitzahl und Verbrauch.
Für einen Betrieb ohne Vergünstigungen und mit weniger als 1 GWh Jahresverbrauch stehen 2026 vor jedem Energiepreis bereits feste Posten: zusammengerechnet 2,946 Cent je Kilowattstunde Umlagen, 2,05 Cent Stromsteuer und 0,11 bis 2,39 Cent Konzessionsabgabe (Höchstsätze), jeweils netto. Hinzu kommen Energie, Vertrieb, Netzentgelt und Messstellenbetrieb sowie 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Summe.
Was kostet Gewerbestrom 2026 pro Kilowattstunde?
Eine einzige Durchschnittszahl gibt es nicht, weil der Preis je Kilowattstunde stark von der Abnahmemenge abhängt. Laut Statistischem Bundesamt zahlten Nicht-Haushaltskunden mit 20 bis 500 MWh Jahresverbrauch im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 23,66 Cent je Kilowattstunde, ohne Umsatzsteuer und vorläufig.
| Quelle und Stand | Abnahmefall | Preis | Basis |
|---|---|---|---|
| Destatis, 1. Halbjahr 2026, vorläufig | Nicht-Haushaltskunden, 20 bis 500 MWh/Jahr | 23,66 ct/kWh | ohne USt und abzugsfähige Steuern |
| Destatis, 1. Halbjahr 2026, vorläufig | Nicht-Haushaltskunden, Durchschnitt | 17,64 ct/kWh | ohne USt und abzugsfähige Steuern |
| Destatis, 1. Halbjahr 2026, vorläufig | über 150.000 MWh/Jahr | 12,67 ct/kWh | ohne USt und abzugsfähige Steuern |
| BDEW, Oktober 2026 | kleine bis mittlere Industrie, Neuabschluss, 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh, Mittelspannung | 17,9 ct/kWh | ohne USt, mit Stromsteuer 0,05 ct/kWh |
| BDEW, 2026 bisher | zum Vergleich: Haushalt, 3.500 kWh | 37,3 ct/kWh | mit USt (brutto) |
Die Reihe zeigt das Muster: Je größer die Abnahmemenge, desto niedriger der Preis je Kilowattstunde. Die Destatis-Werte sind vorläufig, der Industriestrompreis ist darin noch nicht eingerechnet. Der Haushaltswert enthält Umsatzsteuer und ist mit den Nettowerten nicht direkt vergleichbar.
Warum gibt es keine amtliche Zahl für Betriebe unter 20.000 kWh?
Für Kleinbetriebe unter 20 MWh, also 20.000 kWh Jahresverbrauch, haben wir für 2026 keine amtliche Durchschnittszahl gefunden. Die verfügbaren Werte bilden größere Abnahmefälle ab: die hier zitierte Destatis-Gruppe beginnt bei 20 MWh, der BDEW-Wert für kleine Industrie bei 160.000 kWh.
Den BDEW-Wert auf einen Laden oder ein Büro zu übertragen, führt in die Irre. Von den 17,9 Cent entfallen rund 15,45 Cent auf Beschaffung, Netz und Vertrieb und rund 2,5 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen, darunter nur 0,05 Cent Stromsteuer und 0,11 Cent Konzessionsabgabe. Ein Betrieb in der Niederspannung mit weniger als 30.000 kWh zahlt in der Regel die Konzessionsabgabe für Tarifkunden von 1,32 bis 2,39 Cent und ohne Entlastung die volle Stromsteuer von 2,05 Cent. Dazu kommt, dass der Grundpreis bei kleinen Verbräuchen stärker ins Gewicht fällt.
Zahlen aus Online-Rechnern sind Einzelangebote für einen Ort und einen Verbrauch, keine Durchschnittswerte. Ihren Preis erfahren Sie über den Vergleich mit Postleitzahl und Jahresverbrauch. Fehlt Ihnen der Verbrauch, hilft der Verbrauchsrechner.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Gewerbestrompreis zusammen?
Der Preis besteht aus drei Gruppen: Energie und Vertrieb, regulierte Netzkosten und staatlich veranlasste Bestandteile. In üblichen Gewerbetarifen sind alle Posten im Arbeitspreis und im Grundpreis zusammengefasst.
| Bestandteil | Wer legt ihn fest | Höhe 2026 | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Energie und Vertrieb | Lieferant | frei kalkuliert | Angebot |
| Netzentgelt | Netzbetreiber | je Netzgebiet: ohne Leistungsmessung Arbeitspreis und ggf. Grundpreis; mit Leistungsmessung Leistungspreis und Arbeitspreis | § 17 StromNEV |
| Messstellenbetrieb | Messstellenbetreiber | moderne Messeinrichtung höchstens 25 € brutto/Jahr; intelligentes Messsystem bis 100.000 kWh Obergrenze 120 bis 220 € brutto/Jahr je nach Verbrauch, davon Anschlussnutzer höchstens 40 bis 140 € | §§ 30, 32 MsbG |
| Konzessionsabgabe | Gemeinde und Netzbetreiber, Höchstsätze nach KAV | Sondervertragskunde höchstens 0,11 ct/kWh; Tarifkunde 1,32 bis 2,39 ct/kWh | § 2 KAV |
| KWKG-Umlage | Übertragungsnetzbetreiber | 0,446 ct/kWh | netztransparenz.de |
| Offshore-Netzumlage | Übertragungsnetzbetreiber | 0,941 ct/kWh | netztransparenz.de |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | Übertragungsnetzbetreiber | 1,559 ct/kWh für die ersten 1 GWh je Abnahmestelle | netztransparenz.de |
| Stromsteuer | Gesetzgeber | 2,05 ct/kWh; Entlastung 2,0 ct/kWh auf Antrag für Produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft | §§ 3, 9b StromStG |
| Umsatzsteuer | Gesetzgeber | 19 % auf den Gesamtpreis | § 12 UStG |
Die Netzentgelte folgen der Messart. Ohne Leistungsmessung, in der Niederspannung bis 100.000 kWh, berechnet der Netzbetreiber einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis. Mit Leistungsmessung kommt ein Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt hinzu (§ 17 StromNEV). Was das für Ihre Rechnung bedeutet, erklären die Ratgeber SLP oder RLM und Leistungspreis.
Netzentgelte 2026: Was bewirkt der Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro?
Der Bund zahlt den vier Übertragungsnetzbetreibern für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Er senkt die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte; wie viel davon bei Ihrem Betrieb ankommt, hängt von Netzgebiet, Spannungsebene und Kundenstruktur ab.
Der Zuschuss fließt in zehn Monatsraten zu je 650 Millionen Euro von Februar bis November 2026. Für Haushalte ist das durchschnittliche Netzentgelt laut BDEW um 1,7 Cent je Kilowattstunde netto gesunken und liegt bei 9,2 Cent. Eine einheitliche Zahl für Gewerbe gibt es nicht. Laut BDEW spüren Gewerbe- und Industriekunden den Zuschuss meist stärker, weil sie näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung jeweils 5,525 Milliarden Euro (neuer § 24d EnWG, Drucksache 21/8236). Der Entwurf wurde am 8.10.2026 in erster Lesung beraten und ist Stand 31.10.2026 nicht verabschiedet; der Bundesrat fordert 6,5 Milliarden Euro pro Jahr. Höhe und Inkrafttreten sind damit offen.
Konzessionsabgabe: Wann gilt der Satz von 0,11 Cent?
Den Sondervertragssatz von höchstens 0,11 Cent je Kilowattstunde zahlen Betriebe in der Niederspannung nur, wenn ihre gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt übersteigt und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt (§ 2 Abs. 7 KAV). Sonst gilt die Lieferung als Tarifkundenlieferung, und es gelten die Höchstsätze nach Gemeindegröße.
| Fall | Höchstsatz |
|---|---|
| Tarifkunde, Gemeinde bis 25.000 Einwohner | 1,32 ct/kWh |
| Tarifkunde, bis 100.000 Einwohner | 1,59 ct/kWh |
| Tarifkunde, bis 500.000 Einwohner | 1,99 ct/kWh |
| Tarifkunde, über 500.000 Einwohner | 2,39 ct/kWh |
| Schwachlaststrom | 0,61 ct/kWh |
| Sondervertragskunde | 0,11 ct/kWh |
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Ein Betrieb mit 25.000 kWh bleibt also auch bei hoher Leistung Tarifkunde, sofern Netzbetreiber und Gemeinde keine niedrigeren Grenzen vereinbart haben. Liegt der Durchschnittspreis eines Sondervertragskunden unter dem amtlichen Grenzpreis, darf gar keine Konzessionsabgabe auf Strom erhoben werden (§ 2 Abs. 4 KAV).
Umlagen 2026 und 2027: KWKG, Offshore und Aufschlag für besondere Netznutzung
Ein nicht privilegierter Betrieb unter 1 GWh zahlt 2026 zusammengerechnet 2,946 Cent je Kilowattstunde Umlagen. Für 2027 haben die Übertragungsnetzbetreiber am 26.10.2026 Werte veröffentlicht, die zusammen 3,621 Cent ergeben; der größte Posten davon ist noch vorläufig.
| Umlage | 2026 | 2027 (veröffentlicht am 26.10.2026) |
|---|---|---|
| KWKG-Umlage | 0,446 ct/kWh | 0,451 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 ct/kWh | 1,143 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, erste 1 GWh je Abnahmestelle (Gruppe A') | 1,559 ct/kWh | 2,027 ct/kWh, vorläufig |
| Aufschlag, Verbrauch über 1 GWh (Gruppe B') | höchstens 0,050 ct/kWh | höchstens 0,050 ct/kWh, vorläufig |
| Aufschlag über 1 GWh für Produzierendes Gewerbe und Schienenverkehr mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes (Gruppe C') | höchstens 0,025 ct/kWh | höchstens 0,025 ct/kWh, vorläufig |
| Summe bis 1 GWh, nicht privilegiert (eigene Rechnung) | 2,946 ct/kWh | 3,621 ct/kWh |
Der Aufschlag für besondere Netznutzung hieß bis 2024 „§ 19 StromNEV-Umlage“. Er finanziert Mindereinnahmen der Netzbetreiber aus reduzierten individuellen Netzentgelten und verteilt Mehrkosten der Verteilnetzbetreiber für die Integration erneuerbarer Energien bundesweit. Der Satz von 1,559 Cent gilt nur für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle, nicht für jeden Verbrauch.
Die Werte des Aufschlags für 2027 sind vorläufig, weil der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 noch nicht gesetzlich beschlossen ist. Fehlt die Rechtssicherheit bis zum 7.12.2026, können die Aufschläge laut Übertragungsnetzbetreibern steigen.
Stromsteuer: 2,05 Cent für die meisten Betriebe
Die Stromsteuer beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde (§ 3 StromStG). Nur Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können eine Entlastung von 2,0 Cent beantragen; rechnerisch bleiben dann 0,05 Cent (§ 9b StromStG).
Die Entlastung kommt nicht über die Stromrechnung. Der Betrieb zahlt den Regelsatz an seinen Lieferanten und beantragt die Entlastung elektronisch beim Hauptzollamt. Entlastet wird nur, soweit der Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Seit dem 1.1.2026 gilt die Entlastung ohne festes Enddatum, solange die beihilferechtliche Freistellung läuft.
Handel, Dienstleister, Gastronomie, Büros und freie Berufe gehören nicht zum Produzierenden Gewerbe nach § 2 StromStG und zahlen weiter 2,05 Cent. Eine Senkung für alle ist Stand 31.10.2026 nicht beschlossen. Antrag und Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Stromsteuer 2026.
Beispielrechnung: Was zahlt ein Betrieb mit 50.000 kWh an Umlagen, Abgaben und Steuern?
Beispielrechnung mit diesen Annahmen: ein Handelsbetrieb (kein Produzierendes Gewerbe), Niederspannung, eine Abnahmestelle, 50.000 kWh Jahresverbrauch, Werte 2026, netto. Für die Konzessionsabgabe nehmen wir an, dass der Betrieb die Bedingungen für Sondervertragskunden erfüllt.
| Bestandteil 2026 | Satz | Betrag bei 50.000 kWh, netto |
|---|---|---|
| Energie und Vertrieb | laut Angebot | E (offen) |
| Netzentgelt und Messstellenbetrieb | laut Preisblatt des Netzbetreibers | N (offen) |
| KWKG-Umlage | 0,446 ct/kWh | 223,00 € |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 ct/kWh | 470,50 € |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 ct/kWh | 779,50 € |
| Konzessionsabgabe, Sondervertragskunde | 0,11 ct/kWh | 55,00 € |
| Stromsteuer, Regelsatz | 2,05 ct/kWh | 1.025,00 € |
| Summe der belegten Posten | 5,106 ct/kWh | 2.553,00 € |
| Umsatzsteuer | 19 % | 19 % von (E + N + 2.553,00 €) |
E und N setzen wir bewusst nicht ein. Den Energiepreis kalkuliert jeder Lieferant selbst, das Netzentgelt steht im Preisblatt des Netzbetreibers und unterscheidet sich je Netzgebiet; einen belegten Durchschnitt für diesen Fall gibt es nicht. Ist ein intelligentes Messsystem eingebaut, liegt die Preisobergrenze bei diesem Verbrauch bei 190 Euro brutto im Jahr, davon höchstens 110 Euro für den Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 1 MsbG).
So verändert sich das Ergebnis, wenn eine Annahme nicht zutrifft:
- Tarifkunde bei der Konzessionsabgabe: In einer Gemeinde bis 25.000 Einwohner fallen 1,32 Cent an, also 660,00 Euro statt 55,00 Euro; die Summe steigt auf 3.158,00 Euro (6,316 ct/kWh). Über 500.000 Einwohner sind es 2,39 Cent, also 1.195,00 Euro und eine Summe von 3.693,00 Euro (7,386 ct/kWh).
- Umlagen 2027: Mit den veröffentlichten Werten wären es 1.810,50 Euro statt 1.473,00 Euro Umlagen, 337,50 Euro mehr. Der Aufschlag ist vorläufig.
- Produzierendes Gewerbe: Der Betrieb zahlt die 1.025,00 Euro Stromsteuer zunächst ebenfalls. Beim Hauptzollamt kann er 20 Euro je MWh zurückholen, also 1.000 Euro, entlastet wird aber nur der Teil über dem Sockel von 250 Euro: 750,00 Euro.
- Umsatzsteuer: Allein auf die 2.553,00 Euro entfallen 485,07 Euro Umsatzsteuer. Wer sie nicht als Vorsteuer abziehen kann, trägt sie als Kosten.
Netto oder brutto: Welcher Preis ist gemeint?
Gewerbetarife und Statistiken nennen Strompreise meist netto, also ohne 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG). Den Durchschnittspreis für Haushalte nennt der BDEW dagegen brutto.
Unternehmen können die Umsatzsteuer auf betrieblich bezogenen Strom als Vorsteuer abziehen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Für sie ist der Nettopreis die richtige Vergleichsgröße. Wer keinen Vorsteuerabzug hat, etwa viele Vereine und Arztpraxen, rechnet den Nettopreis mal 1,19.
Achten Sie beim Vergleich darauf, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen: Nettopreise mit Nettopreisen, Angebote für denselben Verbrauch und dieselbe Lieferstelle. Wer im Detail wissen will, wer die Umsatzsteuer zahlt, findet die Antwort im Ratgeber Netto oder brutto. Ob ein Angebot günstiger ist als Ihr laufender Vertrag, rechnet der Rechner Kosten und Ersparnis nach.
Häufige Fragen
Was kostet eine Kilowattstunde Gewerbestrom 2026?
Das hängt vor allem vom Jahresverbrauch ab. Laut Statistischem Bundesamt zahlten Betriebe mit 20 bis 500 MWh im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 23,66 Cent je kWh ohne Umsatzsteuer, der Wert ist vorläufig. Für Ihren Standort zeigt der Vergleich konkrete Tarife.
Zahlen seit 2026 alle Betriebe nur 0,05 Cent Stromsteuer?
Nein. Die Entlastung auf rechnerisch 0,05 Cent gibt es nur für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, und nur auf Antrag beim Hauptzollamt. Handel, Dienstleister, Gastronomie, Büros und freie Berufe zahlen 2,05 Cent je kWh.
Wie hoch sind die Umlagen 2027?
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 26.10.2026 für 2027 veröffentlicht: KWKG-Umlage 0,451, Offshore-Netzumlage 1,143 und Aufschlag für besondere Netznutzung 2,027 Cent je kWh, zusammen 3,621 Cent. Der Aufschlag ist vorläufig, weil der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 noch nicht beschlossen ist.
Warum zahlt mein Betrieb mehr als 0,11 Cent Konzessionsabgabe?
In der Niederspannung gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 Cent nur, wenn die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW übersteigt und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt. Sonst gilt die Lieferung als Tarifkundenlieferung mit 1,32 bis 2,39 Cent je kWh, je nach Gemeindegröße (§ 2 Abs. 7 KAV).
Sind Gewerbestrompreise netto oder brutto angegeben?
Meist netto, also ohne 19 Prozent Umsatzsteuer. Wer keinen Vorsteuerabzug hat, etwa viele Vereine und Arztpraxen, muss die Umsatzsteuer hinzurechnen. Mehr im Ratgeber Netto oder brutto.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Strom- und Gaspreise Nicht-Haushaltskunden 1. Halbjahr 2026
- BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026 (PDF)
- BDEW: Strompreisanalyse, Daten und Grafiken
- BDEW: Zuschuss zu den Netzentgelten
- § 24c EnWG: Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung zum Zuschuss 2027 bis 2029 (Drucksache 21/8236)
- § 17 StromNEV: Ermittlung der Netzentgelte
- § 2 KAV: Bemessung und Höchstbeträge der Konzessionsabgabe
- Netztransparenz: KWKG-Umlage 2026
- Netztransparenz: KWKG-Umlage 2027
- Netztransparenz: Offshore-Netzumlage
- Netztransparenz: Aufschlag für besondere Netznutzung 2026
- Netztransparenz: Aufschlag für besondere Netznutzung 2027
- § 3 StromStG: Steuertarif
- § 9b StromStG: Steuerentlastung für Unternehmen
- § 2 StromStG: Begriffsbestimmungen
- § 30 MsbG: Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme
- § 32 MsbG: Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen
- § 12 UStG: Steuersätze
- § 15 UStG: Vorsteuerabzug
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