Staatsanteil-Rechner: Wie viel Staat steckt in Ihrer Kilowattstunde?
Steuern, Umlagen und Konzessionsabgabe für Ihren Betrieb, auf den Zehntelcent. Dazu, was ein Entlastungsantrag oder der richtige Konzessionsabgaben-Satz bringt.
Was der Rechner zählt
„Staatlicher Anteil“ meint hier alles, was Gesetze oder Verordnungen der Höhe nach festlegen und was Ihr Lieferant ohne eigenen Spielraum weiterreicht:
- Strom: Stromsteuer, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe.
- Gas: Energiesteuer, CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und Konzessionsabgabe. Die Gasspeicherumlage ist seit 2026 abgeschafft.
Netzentgelte sind reguliert, unterscheiden sich aber je Netzbetreiber und Spannungsebene. Sie stehen deshalb nicht im Rechner.
Konzessionsabgabe: der unterschätzte Posten
In der Niederspannung zahlen Betriebe den höheren Tarifkundensatz, solange der Jahresverbrauch nicht über 30.000 kWh liegt oder die Leistung nicht in mindestens zwei Monaten über 30 kW steigt (§ 2 Abs. 7 KAV). Erst wenn beides zutrifft, gilt der Satz für Sondervertragskunden von höchstens 0,11 ct/kWh. Weist Ihre Rechnung trotzdem den hohen Satz aus, lohnt eine Nachfrage beim Lieferanten.
Steuerentlastungen
Die Entlastungen bei Stromsteuer (§ 9b StromStG) und Energiesteuer auf Erdgas (§ 54 EnergieStG) gelten nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, auf Antrag und erst über einem Sockel von 250 Euro im Jahr. Der Rechner zieht den Sockel ab und rechnet den Rest auf jede Kilowattstunde um.
Was nicht enthalten ist
- Begrenzungen für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Energiefinanzierungsgesetz.
- Verbrauch über 1 GWh je Abnahmestelle, für den ein niedrigerer Aufschlag für besondere Netznutzung gilt.
- Strom für Elektromobilität, der von der Stromsteuer-Entlastung ausgenommen ist.
- Für Gas in Grund- oder Ersatzversorgung gelten höhere Konzessionsabgaben als der hier angesetzte Sondervertragssatz.
Häufige Fragen
Wie viel vom Strompreis bestimmt der Staat?
Für einen Betrieb in der Niederspannung liegen Stromsteuer, Umlagen und Konzessionsabgabe 2026 je nach Fall zwischen gut 3 und gut 7 ct/kWh netto, dazu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Netzentgelte sind reguliert, aber nicht im engeren Sinn staatlich festgelegt; sie zählt dieser Rechner nicht mit.
Warum spielt die Größe meiner Stadt eine Rolle?
Die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ist nach Einwohnerzahl gestaffelt: höchstens 1,32 ct/kWh in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern, bis 2,39 ct/kWh in Städten über 500.000 (§ 2 KAV). Für Sondervertragskunden gilt einheitlich höchstens 0,11 ct/kWh.
Was bringt der Antrag auf Stromsteuer-Entlastung?
Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können 2,0 ct/kWh zurückholen, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt. Der Rechner zeigt Ihnen den Betrag für Ihren Verbrauch. Details im Ratgeber Stromsteuer.