Bremen
Gewerbestrom und Gewerbegas in Bremen
Wer in Bremen das Netz betreibt, wer grundversorgt, welche Konzessionsabgabe gilt und welche Förderung das Land anbietet. Dazu Tarife für Ihre Postleitzahl.
Bremen auf einen Blick
- Einwohner
- 588.413
- Konzessionsabgabe Strom, Tarifkunden
- bis 2,39 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Strom, Sondervertrag
- bis 0,11 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Gas, Tarifkunden
- bis 0,40 ct/kWh
- Stromnetz
- wesernetz Bremen GmbH
- Gasnetz
- wesernetz Bremen GmbH
- Grundversorger Strom
- swb Vertrieb Bremen GmbH
- Grundversorger Gas
- swb Vertrieb Bremen GmbH
- Zuständige Kammer
- Handelskammer Bremen, IHK für Bremen und Bremerhaven
Stand 31.12.2025
Stufe über 500.000 Einwohner
über 30.000 kWh und über 30 kW
Sondervertrag bis 0,03 ct/kWh
Festgelegt für 01.01.2025 bis 31.12.2027
Festgelegt für 01.01.2025 bis 31.12.2027
Was das für Betriebe in Bremen bedeutet
Strom- und Gasnetz in der Stadt Bremen betreibt die wesernetz Bremen GmbH, Grundversorger für Strom und Gas ist für 2025 bis 2027 die swb Vertrieb Bremen GmbH. Das Gasnetz der wesernetz Bremen GmbH umfasst auch Stuhr, Weyhe und die Samtgemeinde Thedinghausen in Niedersachsen. Für Bremerhaven und beim Gas auch für das stadtbremische Überseehafengebiet ist die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG Grundversorger im Netz der wesernetz Bremerhaven GmbH.
Den Strom liefert der Anbieter, den Sie wählen; durch die Leitungen kommt er immer über wesernetz Bremen GmbH. Wechseln Sie den Lieferanten, ändert sich daran nichts, und auch die Versorgung reißt nicht ab.
Beispielrechnung: Staatlicher Anteil für einen Laden
Ein Laden in Bremen mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt als Tarifkunde 2026 je Kilowattstunde: Stromsteuer 2,05 ct, Umlagen zusammen 2,946 ct und Konzessionsabgabe bis 2,39 ct. Das sind bis zu 7,386 ct/kWh oder bis zu 1.477 € im Jahr, netto und ohne Netzentgelt, Messung und Energiepreis.
Überschreitet ein Betrieb mit 40.000 kWh in mindestens zwei Monaten 30 kW Leistung, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh. Der Unterschied beträgt in Bremen bis zu 912 € im Jahr. Ob Ihre Rechnung den richtigen Satz ausweist, prüfen Sie mit dem Staatsanteil-Rechner.
Förderung in Bremen
- energievisiten (energiekonsens (Bremer Energie-Konsens GmbH, Klimaschutzagentur für das Land Bremen)): Kostenfreie Einstiegsberatung vor Ort durch unabhängige Ingenieurbüros zu einer Querschnittstechnologie wie Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte oder Server, für KMU in Bremen und Bremerhaven, höchstens zwei je Unternehmen.
Bundesprogramme wie die BAFA-Energieberatung und die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft kommen hinzu, siehe Energiekosten senken.
Wechseln in Bremen: so geht es
- Jahresverbrauch und Vertragsende aus der letzten Rechnung notieren. Ohne Rechnung hilft der Verbrauchsschätzer.
- Die Kündigungsfrist berechnen, damit der Vertrag nicht still verlängert.
- Tarife für Ihre Postleitzahl vergleichen; der Rechner oben ist auf 28195 vorbelegt.
- Abschließen; die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
Häufige Fragen zu Bremen
Wer ist Grundversorger für Strom in Bremen?
Grundversorger für Strom ist swb Vertrieb Bremen GmbH (Stand: Festgelegt für 01.01.2025 bis 31.12.2027). Anspruch auf Grundversorgung haben Betriebe nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch; größere Betriebe brauchen einen eigenen Liefervertrag.
Wer ist Netzbetreiber in Bremen?
Das Stromnetz betreibt im Großteil des Stadtgebiets wesernetz Bremen GmbH, das Gasnetz wesernetz Bremen GmbH. Der Netzbetreiber bleibt bei jedem Lieferantenwechsel derselbe; er misst und liefert den Strom physisch.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe in Bremen?
Bremen hat 588.413 Einwohner (31.12.2025). Für Tarifkunden darf die Konzessionsabgabe auf Strom deshalb höchstens 2,39 ct/kWh betragen. Für Sondervertragskunden gilt höchstens 0,11 ct/kWh, in der Niederspannung aber erst über 30.000 kWh und über 30 kW in mindestens zwei Monaten (§ 2 KAV).
Quellen
- Einwohnerzahl Bremen
- Stromnetz: wesernetz Bremen GmbH
- Gasnetz: wesernetz Bremen GmbH
- Konzessionsabgabenverordnung, § 2
Abgaben und Umlagen: Rechtsstand 31.10.2026. Höchstsätze; die Gemeinde kann niedrigere Sätze vereinbaren.