Hessen
Gewerbestrom und Gewerbegas in Frankfurt am Main
Wer in Frankfurt am Main das Netz betreibt, wer grundversorgt, welche Konzessionsabgabe gilt und welche Förderung das Land anbietet. Dazu Tarife für Ihre Postleitzahl.
Frankfurt am Main auf einen Blick
- Einwohner
- 760.656
- Konzessionsabgabe Strom, Tarifkunden
- bis 2,39 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Strom, Sondervertrag
- bis 0,11 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Gas, Tarifkunden
- bis 0,40 ct/kWh
- Stromnetz
- NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
- Grundversorger Strom
- Mainova AG
- Grundversorger Gas
- Mainova AG
- Zuständige Kammer
- Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Stand 31.12.2025
Stufe über 500.000 Einwohner
über 30.000 kWh und über 30 kW
Sondervertrag bis 0,03 ct/kWh
Angabe der NRM für den Netzbereich Frankfurt, ohne Feststellungsdatum (abgerufen 01.11.2026)
Angabe der NRM für den Netzbereich Frankfurt und Umland, ohne Feststellungsdatum (abgerufen 01.11.2026)
Was das für Betriebe in Frankfurt am Main bedeutet
Strom- und Gasnetz in Frankfurt am Main betreibt die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Grundversorger ist laut NRM die Mainova AG, beim Strom für den Netzbereich Frankfurt und beim Gas für den Netzbereich Frankfurt und Umland. Die Mainova AG ist dort zudem Übergangsversorger nach § 38a EnWG.
Den Strom liefert der Anbieter, den Sie wählen; durch die Leitungen kommt er immer über NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Wechseln Sie den Lieferanten, ändert sich daran nichts, und auch die Versorgung reißt nicht ab.
Beispielrechnung: Staatlicher Anteil für einen Laden
Ein Laden in Frankfurt am Main mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt als Tarifkunde 2026 je Kilowattstunde: Stromsteuer 2,05 ct, Umlagen zusammen 2,946 ct und Konzessionsabgabe bis 2,39 ct. Das sind bis zu 7,386 ct/kWh oder bis zu 1.477 € im Jahr, netto und ohne Netzentgelt, Messung und Energiepreis.
Überschreitet ein Betrieb mit 40.000 kWh in mindestens zwei Monaten 30 kW Leistung, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh. Der Unterschied beträgt in Frankfurt am Main bis zu 912 € im Jahr. Ob Ihre Rechnung den richtigen Satz ausweist, prüfen Sie mit dem Staatsanteil-Rechner.
Förderung in Hessen
- PIUS-Invest (Land Hessen (EFRE), Antrag über die WIBank): Zuschuss für KMU mit Betriebsstätte in Hessen für ressourceneffiziente Technologien, Abwärmenutzung oder geringere Energieverluste in der Produktion, bis 30 Prozent der Investition und höchstens 500.000 Euro je Projekt, Antragsfenster 24.08.2026 bis 30.12.2026.
- HEG Steigerung der Energieeffizienz (Land Hessen, WIBank (Beratung: LEA Hessen)): Zuschuss für investive Energieeffizienzmaßnahmen ab 20.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben, für beihilferelevante Vorhaben bis 30 Prozent, vorab ist eine Projektskizze bei der WIBank einzureichen.
Bundesprogramme wie die BAFA-Energieberatung und die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft kommen hinzu, siehe Energiekosten senken.
Wechseln in Frankfurt am Main: so geht es
- Jahresverbrauch und Vertragsende aus der letzten Rechnung notieren. Ohne Rechnung hilft der Verbrauchsschätzer.
- Die Kündigungsfrist berechnen, damit der Vertrag nicht still verlängert.
- Tarife für Ihre Postleitzahl vergleichen; der Rechner oben ist auf 60311 vorbelegt.
- Abschließen; die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
Häufige Fragen zu Frankfurt am Main
Wer ist Grundversorger für Strom in Frankfurt am Main?
Grundversorger für Strom ist Mainova AG (Stand: Angabe der NRM für den Netzbereich Frankfurt, ohne Feststellungsdatum (abgerufen 01.11.2026)). Anspruch auf Grundversorgung haben Betriebe nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch; größere Betriebe brauchen einen eigenen Liefervertrag.
Wer ist Netzbetreiber in Frankfurt am Main?
Das Stromnetz betreibt im Großteil des Stadtgebiets NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, das Gasnetz NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Der Netzbetreiber bleibt bei jedem Lieferantenwechsel derselbe; er misst und liefert den Strom physisch.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe in Frankfurt am Main?
Frankfurt am Main hat 760.656 Einwohner (31.12.2025). Für Tarifkunden darf die Konzessionsabgabe auf Strom deshalb höchstens 2,39 ct/kWh betragen. Für Sondervertragskunden gilt höchstens 0,11 ct/kWh, in der Niederspannung aber erst über 30.000 kWh und über 30 kW in mindestens zwei Monaten (§ 2 KAV).
Quellen
- Einwohnerzahl Frankfurt am Main
- Stromnetz: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
- Gasnetz: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
- Konzessionsabgabenverordnung, § 2
Abgaben und Umlagen: Rechtsstand 31.10.2026. Höchstsätze; die Gemeinde kann niedrigere Sätze vereinbaren.