Niedersachsen
Gewerbestrom und Gewerbegas in Hannover
Wer in Hannover das Netz betreibt, wer grundversorgt, welche Konzessionsabgabe gilt und welche Förderung das Land anbietet. Dazu Tarife für Ihre Postleitzahl.
Hannover auf einen Blick
- Einwohner
- 522.803
- Konzessionsabgabe Strom, Tarifkunden
- bis 2,39 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Strom, Sondervertrag
- bis 0,11 ct/kWh
- Konzessionsabgabe Gas, Tarifkunden
- bis 0,40 ct/kWh
- Stromnetz
- enercity Netz GmbH
- Gasnetz
- enercity Netz GmbH
- Grundversorger Strom
- enercity AG
- Grundversorger Gas
- enercity AG
- Zuständige Kammer
- IHK Hannover
Stand 31.12.2025
Stufe über 500.000 Einwohner
über 30.000 kWh und über 30 kW
Sondervertrag bis 0,03 ct/kWh
Grundversorgerstatus gemeindescharf zum 01.07.2024 ermittelt, für drei Jahre
Grundversorgerstatus gemeindescharf zum 01.07.2024 ermittelt, für drei Jahre
Was das für Betriebe in Hannover bedeutet
Die enercity Netz GmbH betreibt das Strom- und das Gasverteilnetz in Hannover; zu ihrem Stromnetzgebiet gehören außerdem Langenhagen, Laatzen, Garbsen und der Seelzer Ortsteil Letter-Nord. Für die Stadt Hannover hat sie den Grundversorgerstatus zum 01.07.2024 gemeindescharf ermittelt: Grundversorger für Strom und Gas ist für drei Jahre die enercity AG.
Den Strom liefert der Anbieter, den Sie wählen; durch die Leitungen kommt er immer über enercity Netz GmbH. Wechseln Sie den Lieferanten, ändert sich daran nichts, und auch die Versorgung reißt nicht ab.
Beispielrechnung: Staatlicher Anteil für einen Laden
Ein Laden in Hannover mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt als Tarifkunde 2026 je Kilowattstunde: Stromsteuer 2,05 ct, Umlagen zusammen 2,946 ct und Konzessionsabgabe bis 2,39 ct. Das sind bis zu 7,386 ct/kWh oder bis zu 1.477 € im Jahr, netto und ohne Netzentgelt, Messung und Energiepreis.
Überschreitet ein Betrieb mit 40.000 kWh in mindestens zwei Monaten 30 kW Leistung, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh. Der Unterschied beträgt in Hannover bis zu 912 € im Jahr. Ob Ihre Rechnung den richtigen Satz ausweist, prüfen Sie mit dem Staatsanteil-Rechner.
Förderung in Niedersachsen
- Transformationsberatung: Impuls Energieeffizienz (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), finanziert aus Landesmitteln (Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz)): Kostenfreie Energieeffizienz-Beratung vor Ort im Wert von 1.200 Euro für KMU mit Sitz in Niedersachsen, die IHK- oder HWK-Mitglied sind, produzierend tätig sind oder einen Anlagenpark haben und im Vorjahr mehr als 10.000 Euro netto Energiekosten hatten; Anmeldung über eine Online-Interessenbekundung.
Bundesprogramme wie die BAFA-Energieberatung und die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft kommen hinzu, siehe Energiekosten senken.
Wechseln in Hannover: so geht es
- Jahresverbrauch und Vertragsende aus der letzten Rechnung notieren. Ohne Rechnung hilft der Verbrauchsschätzer.
- Die Kündigungsfrist berechnen, damit der Vertrag nicht still verlängert.
- Tarife für Ihre Postleitzahl vergleichen; der Rechner oben ist auf 30159 vorbelegt.
- Abschließen; die Kündigung beim bisherigen Versorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
Häufige Fragen zu Hannover
Wer ist Grundversorger für Strom in Hannover?
Grundversorger für Strom ist enercity AG (Stand: Grundversorgerstatus gemeindescharf zum 01.07.2024 ermittelt, für drei Jahre). Anspruch auf Grundversorgung haben Betriebe nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch; größere Betriebe brauchen einen eigenen Liefervertrag.
Wer ist Netzbetreiber in Hannover?
Das Stromnetz betreibt im Großteil des Stadtgebiets enercity Netz GmbH, das Gasnetz enercity Netz GmbH. Der Netzbetreiber bleibt bei jedem Lieferantenwechsel derselbe; er misst und liefert den Strom physisch.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe in Hannover?
Hannover hat 522.803 Einwohner (31.12.2025). Für Tarifkunden darf die Konzessionsabgabe auf Strom deshalb höchstens 2,39 ct/kWh betragen. Für Sondervertragskunden gilt höchstens 0,11 ct/kWh, in der Niederspannung aber erst über 30.000 kWh und über 30 kW in mindestens zwei Monaten (§ 2 KAV).
Quellen
Abgaben und Umlagen: Rechtsstand 31.10.2026. Höchstsätze; die Gemeinde kann niedrigere Sätze vereinbaren.