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Branche: Gastronomie

Strom und Gas für Restaurants und Gastronomie: Verbrauch und Vertrag

In Restaurant, Café und Imbiss bestimmen Kochen, Kühlen, Spülen und Lüften den Stromverbrauch, Warmwasser und Heizung oft den Gasbedarf. Hier finden Sie belegte Werte je Quadratmeter und die Punkte, die beim Vertrag zählen.

Geprüft am , Redaktion Gewerbeenergie-Vergleich

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Koch an der Herdzeile einer Restaurantküche

Verbrauch in Zahlen

Ein Restaurant braucht Strom vor allem in der Küche: zum Kochen, Kühlen, Spülen und Lüften. Gas kommt je nach Betrieb für Herd, Warmwasser und Heizung hinzu. Weil Gastronomie nicht zum Produzierenden Gewerbe zählt, zahlt sie den vollen Stromsteuersatz, und größere Betriebe spüren ihre Lastspitzen direkt in der Rechnung.

Wie viel Strom braucht ein Restaurant?

Ein Restaurant verbraucht nach der Broschüre von ASEW und proKlima Hannover 200 bis 260 kWh Strom je Quadratmeter Betriebsfläche und Jahr, im Mittel 230 kWh. Unter 185 kWh sieht die Quelle geringes, über 275 kWh großes Einsparpotenzial. Die Werte stammen von 2013 und schließen eine elektrische Küche ein.

Deutlich niedriger liegt der Wert des Bayerischen Landesamts für Umwelt von 2024: 95 kWh Strom je Quadratmeter Nettogrundfläche, dazu 205 kWh für Heizung und Warmwasser. Die beiden Quellen unterscheiden sich um den Faktor 2 bis 3. Ein Grund: Sie beziehen sich auf unterschiedlich definierte Flächen, und die ASEW-Werte enthalten das Kochen mit Strom. Wer elektrisch kocht, orientiert sich an der ASEW-Spanne, wer mit Gas kocht, eher am niedrigeren Stromwert.

Je Gedeck nennt der DEHOGA 12,3 kWh Energie für Strom und Wärme zusammen; die Energiekosten lagen bei 6,7 Prozent vom Umsatz (Daten 2014). Einen belastbaren deutschen Wert je Sitzplatz haben wir nicht gefunden. Pauschalen je Sitzplatz oder je Betrieb ohne Quelle sollten Sie deshalb mit Vorsicht lesen.

Beispielrechnung: Ein Restaurant mit 150 m² Betriebsfläche und elektrischer Küche käme nach ASEW auf 30.000 bis 39.000 kWh Strom im Jahr. Den Wert für Ihre Fläche liefert der Verbrauchsschätzer.

Warum treiben Küche und Kühlung die Kosten?

Kühlung läuft rund um die Uhr, die Küche dagegen in Wellen. In den Stoßzeiten arbeiten Herd, Kombidämpfer, Spülmaschine, Lüftung und Kälte gleichzeitig. Für die Kilowattstunden ist das egal, für die Leistung nicht.

Bis 100.000 kWh Jahresverbrauch verwendet der Netzbetreiber ein Standardlastprofil. Im klassischen Profilsatz gibt es dafür G2 für Betriebe mit Schwerpunkt am Abend, etwa Abendgaststätten, und G6 für Wochenendbetrieb wie Ausflugsgaststätten. Welche Profile in Ihrem Netzgebiet gelten, legt der Netzbetreiber fest.

Über 100.000 kWh wird viertelstündlich gemessen (§ 55 MsbG). Das Netzentgelt besteht dann aus einem Arbeitspreis und einem Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt (§ 17 StromNEV). Wer Spülmaschine, Kombidämpfer und Abtauzyklen zeitlich staffelt, senkt die Lastspitze, ohne weniger zu kochen. Mehr dazu im Ratgeber Leistungspreis und Lastspitzen.

Auch die Konzessionsabgabe hängt an der Leistung. In der Niederspannung gilt der niedrige Satz für Sondervertragskunden von höchstens 0,11 Cent je kWh nur, wenn die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW übersteigt und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt (§ 2 Abs. 7 KAV). Sonst gelten je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 Cent je kWh.

Welcher Vertrag passt zur Gastronomie?

Gastronomie gehört nicht zum Produzierenden Gewerbe und zahlt deshalb den Regelsatz der Stromsteuer von 2,05 Cent je kWh (§ 3 StromStG). Die Entlastung auf 0,05 Cent, über die 2026 viel berichtet wird, gilt für Restaurants, Cafés und Imbisse nicht. Rechnen Sie in Angeboten also mit dem vollen Satz.

Wer Warmwasser, Heizung oder Herd mit Gas betreibt, braucht einen zweiten Vertrag. Auf Erdgas fallen 0,55 Cent je kWh Energiesteuer und der CO₂-Preis an, 2026 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne (§ 10 BEHG); die erste Versteigerung im Juli 2026 endete bei 65 Euro. Beispielrechnung: Das verteuert Erdgas um rund 1,0 bis 1,2 Cent je kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Mehr im Ratgeber Gewerbegas 2026.

Ein Festpreis schafft Planbarkeit, schützt aber oft nur den Teil, den der Lieferant beeinflussen kann. Eingeschränkte Preisgarantien klammern Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen aus, laut Verbraucherzentrale bis zu 70 Prozent des Preises. Welche Modelle es gibt, erklärt der Ratgeber Festpreis, Index oder dynamisch.

Worauf sollte ein Gastronomiebetrieb beim Wechsel achten?

Vergleichen Sie Strom und Gas getrennt und notieren Sie für beide Verträge Laufzeitende und Kündigungsfrist. Wie lange sich ein Vertrag ohne Kündigung verlängert, steht in den Bedingungen des Anbieters; den spätesten Termin zeigt der Kündigungsfristen-Rechner.

Kündigt der Lieferant eine Preiserhöhung an, dürfen Sie ohne Frist zum Termin der Änderung kündigen, auch als Gewerbekunde (§ 41 Abs. 5 EnWG). Gibt er nur eine geänderte Umsatzsteuer weiter, entsteht dieses Recht nicht.

Als Betrieb mit Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) können Sie Nettopreise vergleichen. Achten Sie aber darauf, dass alle Angebote gleich ausgewiesen sind. Liegt Ihr Verbrauch knapp über 100.000 kWh, fragen Sie gezielt nach Leistungspreis und Messentgelt, die neben dem Arbeitspreis anfallen können. Den Vergleich starten Sie im Tarifrechner.

Sparen ohne Umbau

  1. Kühlgeräte richtig einstellen und aufstellen

    Jedes Grad zu kalt kostet rund 4 bis 6 Prozent mehr Energie. Kühlgeräte gehören nicht neben Herd oder Spülmaschine: Jedes Grad kühlere Umgebung spart bis zu 5 Prozent (DEHOGA 2016).

  2. Töpfe und Pfannen mit ebenem Boden

    Kochgeschirr mit unebenem Boden verursacht bis zu 30 Prozent Mehrverbrauch. Prüfen Sie Töpfe und Pfannen deshalb regelmäßig auf verzogene Böden (DEHOGA 2016).

  3. Lüftung nach Bedarf steuern

    Wer die Luftmenge um 20 Prozent senkt, halbiert den Strom der Ventilatoren. Die Abzugshaube muss also nicht durchgehend auf voller Stufe laufen (ASEW/proKlima 2013).

Häufige Fragen

Wie viel Strom verbraucht ein Restaurant im Jahr?

Nach ASEW und proKlima (Stand 2013) liegt ein Restaurant bei 200 bis 260 kWh Strom je Quadratmeter Betriebsfläche; die Werte schließen eine elektrische Küche ein. Beispielrechnung: 150 m² ergeben 30.000 bis 39.000 kWh im Jahr. Einen belastbaren deutschen Wert je Sitzplatz haben wir nicht gefunden.

Bekommen Restaurants die Stromsteuer-Entlastung 2026?

Nein. Die Entlastung auf 0,05 Cent je kWh gilt nur für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (§ 2 StromStG). Gastronomie zahlt weiterhin den Regelsatz von 2,05 Cent je kWh. Eine Senkung für alle Betriebe ist Stand 31.10.2026 nicht beschlossen.

Warum zahlt ein Restaurant für Lastspitzen?

In der Regel wird erst über 100.000 kWh im Jahr registrierend gemessen; dann enthält das Netzentgelt einen Leistungspreis für die höchste Last. Dann treiben Stoßzeiten, in denen Herd, Spülmaschine, Lüftung und Kühlung gleichzeitig laufen, die Kosten. Ohne Leistungsmessung besteht das Netzentgelt nur aus Arbeitspreis und gegebenenfalls Grundpreis.

Kann ein kleines Café Haushaltskunde sein?

Ja, wenn der Jahresverbrauch für gewerbliche Zwecke höchstens 10.000 kWh beträgt (§ 3 Nr. 57 EnWG). Dann besteht Anspruch auf Grundversorgung, und Preisänderungen müssen einen Monat vorher angekündigt werden statt zwei Wochen. Die Laufzeitgrenzen des Verbraucherrechts gelten für das Café als Unternehmer trotzdem nicht unmittelbar.

Quellen

  1. ASEW/proKlima: Ihre Energie effizient eingesetzt, Gastronomie (Stand 02/2013)
  2. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Branchenleitfaden Hotel und Gastronomie (01/2024)
  3. DEHOGA Bundesverband: Umweltbroschüre (10/2016, Daten 2014)
  4. § 2 Stromsteuergesetz: Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Stromsteuergesetz: Steuertarif
  6. § 55 Messstellenbetriebsgesetz: Messwerterhebung Strom
  7. § 17 Stromnetzentgeltverordnung: Ermittlung der Netzentgelte
  8. § 2 Konzessionsabgabenverordnung: Höchstbeträge
  9. Gemeindewerke Wildeck: Anlage Standardlastprofilverfahren (VDEW-Profile)
  10. § 10 Brennstoffemissionshandelsgesetz: Preiskorridor
  11. EEX: Ergebnis der ersten nEHS-Versteigerung (02.07.2026)
  12. Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
  13. § 3 Energiewirtschaftsgesetz: Begriffsbestimmungen
  14. § 41 Energiewirtschaftsgesetz: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
  15. § 15 Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzug