Branche: Hotel und Pension
Strom und Gas für Hotels und Pensionen: Verbrauch, Vertrag, Spartipps
In Hotels und Pensionen geht ein großer Teil der Energie in Warmwasser und Heizung, beim Strom kommen Küche, Kühlung, Lüftung, Licht und Wäsche hinzu. Hier finden Sie belegte Kennwerte je Übernachtung und Fläche und die Punkte, die bei Strom- und Gasvertrag zählen.

Verbrauch in Zahlen
- 15 bis 37 kWhStrom je Übernachtung (Mittel 21 kWh)ASEW/proKlima 2014
- 75 bis 96 kWhEnergie inklusive Wärme je Übernachtung, Hotel mit RestaurantASEW/proKlima 2014
- 55 / 60 / 65 kWhStrom je m² Nettogrundfläche und Jahr, 1 bis 2 / 3 / 4 bis 5 SterneLfU Bayern 2024
- 85 / 95 / 105 kWhHeizung und Warmwasser je m² Nettogrundfläche und Jahr, 1 bis 2 / 3 / 4 bis 5 SterneLfU Bayern 2024
Ein Hotel braucht Energie vor allem für Warmwasser und Heizung, beim Strom kommen Küche, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung und Wäsche hinzu. Weil ein Haus mit einigen tausend Übernachtungen im Jahr rechnerisch über 100.000 kWh Strom kommt, spielen Messart und Lastspitzen beim Vertrag eine größere Rolle als in kleineren Betrieben.
Wie viel Energie braucht ein Hotel pro Übernachtung?
Ein Hotel verbraucht nach der ASEW-Broschüre für das Hotelgewerbe 15 bis 37 kWh Strom je Übernachtung, im Mittel 21 kWh. Unter 8 kWh sieht die Quelle geringes, über 53 kWh großes Einsparpotenzial. Die Werte haben den Stand 2014 und sind als Orientierung zu lesen, nicht als aktueller Durchschnitt.
Rechnet man die Wärme dazu, braucht ein Hotel mit Restaurant 75 bis 96 kWh Energie je Übernachtung; energetisch gute Betriebe kommen laut ASEW mit 33 bis 59 kWh aus. Die DEHOGA-Erhebung zeigt, wie stark die Kategorie den Bedarf verschiebt:
| Kategorie | Energie je Übernachtung | Energiekosten vom Umsatz |
|---|---|---|
| 0 bis 2 Sterne | 73,2 kWh | 7,7 % |
| 3 Sterne | 52,5 kWh | 6,8 % |
| 4 Sterne | 56,2 kWh | 5,9 % |
| 5 Sterne | 120,6 kWh | 5,0 % |
Quelle: DEHOGA Umweltbroschüre 2016, Daten 2014, Strom und Wärme zusammen. Einen eigenen Wert für Pensionen gibt es nicht; als Näherung dient die Kategorie bis 2 Sterne. Restaurant, Wellnessbereich und eine eigene Wäscherei verändern den Bedarf erheblich.
Beispielrechnung: Bei 8.000 Übernachtungen im Jahr ergibt die ASEW-Spanne 120.000 bis 296.000 kWh Strom. Kennen Sie Ihre Übernachtungen nicht genau, rechnen Sie mit den Flächenwerten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (oben) oder direkt im Verbrauchsschätzer.
Warum ist Warmwasser im Hotel so wichtig?
In den amtlichen Vergleichswerten für Hotels und Pensionen ist Warmwasser mit 89,1 kWh je Quadratmeter Nettogrundfläche der größte Einzelposten, größer als die Heizung mit 51,2 kWh. Diese Werte stammen aus der Bekanntmachung zum Gebäudeenergiegesetz von 2021. Sie bilden einen effizienten Betrieb ab und sind eher eine untere Orientierung; der Heizwert bezieht sich auf ein Gebäude mit 5.000 m².
Wird Warmwasser mit Gas erzeugt, verdient der Gasvertrag deshalb dieselbe Aufmerksamkeit wie der Stromvertrag. Auf Erdgas fallen 0,55 Cent je kWh Energiesteuer an (§ 2 EnergieStG). Dazu kommt der CO₂-Preis: Je abgerechneter Kilowattstunde Erdgas entstehen nach den amtlichen Standardwerten rund 0,181 kg CO₂. Beispielrechnung: Bei 55 bis 65 Euro je Tonne, dem Korridor 2026, sind das rund 1,0 bis 1,2 Cent je kWh netto. Mehr im Ratgeber Gewerbegas 2026.
Welcher Vertrag passt zum Hotel?
Über 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der Strom viertelstündlich gemessen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). Rechnerisch ist das beim ASEW-Mittelwert ab rund 4.800 Übernachtungen im Jahr der Fall. Das Netzentgelt besteht dann aus einem Arbeitspreis und einem Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt (§ 17 StromNEV). Die teuerste Lastspitze des Jahres entsteht, wenn etwa Frühstücksküche, Spülmaschinen, Wäscherei und Lüftung gleichzeitig laufen. Wie Sie sie senken, zeigt der Ratgeber Leistungspreis und Lastspitzen.
Für den Messstellenbetrieb gibt es über 100.000 kWh keine feste Preisobergrenze, zulässig ist ein angemessenes Entgelt (§ 30 MsbG). Das konkrete Messentgelt steht im Preisblatt Ihres Messstellenbetreibers. Ob Ihr Haus über oder unter der Grenze liegt, klärt der Ratgeber SLP oder RLM.
Bei Gas liegt die Grenze viel höher: Standardlastprofile gelten bis 1,5 Millionen kWh im Jahr und 500 kWh pro Stunde, darüber wird stündlich gemessen. Netzbetreiber dürfen davon abweichen. Ein großes Haus mit Wellnessbereich sollte die eigene Einstufung deshalb beim Netzbetreiber erfragen.
Beim Preismodell haben Hotels mit hohem Verbrauch mehr Optionen als kleine Betriebe. Bei Index- und Tranchenmodellen wird der Bedarf in mehreren Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft, das Preisrisiko verteilt sich über die Zeit. Ab welcher Menge sich das lohnt, ist nicht allgemein festgelegt. Einen Überblick gibt der Ratgeber Festpreis, Index oder dynamisch.
Worauf sollte ein Hotel beim Wechsel achten?
Stimmen Sie die Laufzeiten von Strom- und Gasvertrag aufeinander ab, damit Sie beide in einem Zug vergleichen können. Prüfen Sie im Angebot, ob Leistungspreis und Messentgelt enthalten sind oder gesondert berechnet werden, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Dinge.
Lesen Sie bei Preisgarantien nach, was genau garantiert ist. Begriffe wie „volle“ oder „echte“ Preisgarantie sind gesetzlich nicht definiert; maßgeblich sind allein die Vertragsbedingungen. Kündigt der Lieferant eine Preiserhöhung an, können Sie ohne Frist zum Termin der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Hotels zahlen den Regelsatz der Stromsteuer von 2,05 Cent je kWh, eine Entlastung wie im Produzierenden Gewerbe gibt es für sie nicht. Als Betrieb mit Vorsteuerabzug vergleichen Sie in der Regel netto. Den Vergleich für Strom und Gas starten Sie im Tarifrechner.
Sparen ohne Umbau
LED statt Halogen
Beispielrechnung des DEHOGA: 100 Spots mit 6 statt 50 Watt, 16 Stunden am Tag an 350 Tagen, brauchen 24.640 kWh weniger im Jahr (DEHOGA 2016).
Raumtemperatur um 1 °C senken
Ein Grad weniger spart rund 6 Prozent Heizenergie. Nachts reichen nach dem Leitfaden 16 °C (LfU Bayern 2024).
Pumpen tauschen, Abwärme nutzen
Moderne geregelte Umwälzpumpen brauchen rund 50 Prozent weniger Strom. Die Abwärme der Kältekompressoren kann zur Warmwasserbereitung beitragen (DEHOGA 2016).
Häufige Fragen
Wie viel Strom verbraucht ein Hotel pro Übernachtung?
Nach ASEW und proKlima (Stand 2014) sind es 15 bis 37 kWh Strom je Übernachtung, im Mittel 21 kWh. Ein Hotel mit Restaurant braucht inklusive Wärme 75 bis 96 kWh Energie je Übernachtung. Restaurant, Wellnessbereich und eigene Wäscherei verschieben die Werte stark.
Ab wann braucht ein Hotel einen RLM-Zähler?
Ab einem Jahresstromverbrauch über 100.000 kWh wird viertelstündlich gemessen (§ 55 MsbG). Beispielrechnung: Mit dem Mittelwert von 21 kWh je Übernachtung ist das ab rund 4.800 Übernachtungen im Jahr der Fall. Dann kommt im Netzentgelt ein Leistungspreis für die höchste Last hinzu.
Ab wann wird Gas im Hotel registrierend gemessen?
Bei Gas gelten Standardlastprofile bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh und einer maximalen stündlichen Leistung von 500 kWh. Darüber wird stündlich registrierend gemessen. Gasnetzbetreiber dürfen abweichende Grenzen festlegen und müssen sie der Regulierungsbehörde anzeigen.
Zahlen Hotels die volle Stromsteuer?
Ja. Hotels und Pensionen gehören nicht zum Produzierenden Gewerbe, deshalb gilt der Regelsatz von 2,05 Cent je kWh (§ 3 StromStG). Die Entlastung auf 0,05 Cent ist dem Produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten.
Quellen
- ASEW/proKlima: Ihre Energie effizient eingesetzt, Hotelgewerbe (Stand 02/2014)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Branchenleitfaden Hotel und Gastronomie (01/2024)
- DEHOGA Bundesverband: Umweltbroschüre (10/2016, Daten 2014)
- Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand (15.04.2021)
- § 55 Messstellenbetriebsgesetz: Messwerterhebung Strom
- § 30 Messstellenbetriebsgesetz: Preisobergrenzen
- § 17 Stromnetzentgeltverordnung: Ermittlung der Netzentgelte
- BDEW: Leitfaden Standardlastprofile Gas (Stand 27.03.2026)
- § 2 Energiesteuergesetz: Steuertarif
- EBeV 2030, Anlage 2: Standardwerte für Emissionsfaktoren
- IHK Osnabrück: Energiebeschaffung in Zeiten der Krise
- § 3 Stromsteuergesetz: Steuertarif
- § 41 Energiewirtschaftsgesetz: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern